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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/12/pm_054.php 29.05.2015 01:44:04 Uhr 02.12.2024 04:25:53 Uhr

Erstmals nach acht Jahren wird das Wohngeld erhöht

Zum 1. Januar 2009 tritt die Novellierung des Wohngeldgesetzes in Kraft. Damit erhöhen sich die Miethöchstbeträge um zehn Prozent und das Wohngeld um acht Prozent. Die bisherige Unterscheidung nach Baualtersklassen entfällt. Darüber hinaus werden die Heizkosten in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen. Der feste Pauschalbetrag richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. So erhält eine Person 24 Euro und zwei Personen zusammen 31 Euro.

Wohngeldbezieher, denen im Jahr 2008 Wohngeld bis ins Jahr 2009 bewilligt wurde, brauchen auf Grund der Gesetzesänderung keinen Erhöhungsantrag stellen. Die Wohngeldstelle übernimmt die Neuberechnung von Amts wegen.

Bürgerinnen und Bürger, die erstmals Wohngeld beantragen möchten, erhalten die Formulare in der Wohngeldstelle und in jedem Bürgerbüro. Dort können sie den Antrag auch abgeben, die Mitarbeiter helfen auf Wunsch beim Ausfüllen.

Einige Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden mit der Inanspruchnahme von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag ab 1. Januar keinen Anspruch mehr auf finanzielle Hilfe nach dem SGB II haben. Die ARGE Dresden fordert sie rechtzeitig auf, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag zu beantragen. Um eine Zahlungsunterbrechung zu vermeiden, zahlt die ARGE zunächst Arbeitslosengeld II weiter. Erst wenn die Höhe und der Anspruchsbeginn von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag feststehen, wird der Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II aufgehoben.

Neuanträge auf Arbeitslosengeld II ab 1. Januar 2009 lehnt die ARGE ab, wenn der Antragsteller einen Anspruch auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag hat. Sie informiert ihre Kunden über die Antragstellung bei der Wohngeldstelle und/oder Familienkasse.

Das Wohngeld wird als finanzielle Hilfe des Staates an diejenigen gezahlt, die sich Wohnen nicht oder nur teilweise leisten können. Das Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss" für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gezahlt. Das Wohngeld wurde zuletzt 2001 angepasst.

Kontaktadresse: Wohngeldstelle, Junghansstraße 2, Sprechzeit: Dienstag und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

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