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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/12/pm_046.php 29.05.2015 01:43:58 Uhr 18.09.2024 10:33:45 Uhr

Reitmarken für 2009 erhältlich

Bei der Unteren Forstbehörde der Landeshauptstadt Dresden können ab sofort Reitmarken für das Jahr 2009 erworben werden. Mit ihnen ist gemäß Sächsischem Waldgesetz das Reiten im Wald auf ausgewiesenen und gekennzeichneten Reitwegen erlaubt. Von Pferdehaltern muss diese Reitabgabe für das jeweilige Kalenderjahr oder für einen Zeitraum von vier Wochen erworben werden. Sie dient dazu, dem Waldbesitzer entstandene Schäden durch das Reiten auf seinem Grund und Boden zu ersetzen. Pferde, die ausschließlich im Rahmen der Betreuung Behinderter gehalten werden, sind von der Entrichtung der Abgabe befreit.

Die Jahresreitmarken kosten 10 Euro je Pferd, eine Vier-Wochen-Reitmarke 2,50 Euro. Anhängeplaketten an das Zaumzeug für die Kennzeichnung der Pferde kosten bei erstmaligem Erwerb 10,23 Euro. Die Anforderung ist schriftlich an die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün- und Abfallwirtschaft, Untere Forstbehörde, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, oder per E-Mail an stadtgruen-und-abfallwirtschaft@dresden.de zu richten. Dem Antrag sind Vorname und Name, Anschrift, Anzahl der Anhängeschilder, Jahresreitmarken, Vier-Wochen-Reitmarken mit Angabe des Zeitraumes beizufügen. Sammelbestellungen der Reiterhöfe sind erwünscht. Unter www.dresden.de/reitmarken sind die entsprechenden Informationen auch im Internet zu finden.

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