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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/12/pm_042.php 29.05.2015 01:43:55 Uhr 04.01.2025 19:10:47 Uhr

Aufruf zur Beteiligung an der Gehölzschnittaktion zur Misteleindämmung

Das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden ruft die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Aktion zur Minderung des Mistelbefalls auf. Interessenten können sich ab sofort telefonisch im Umweltamt melden unter (03 51) 4 88 62 21. Im Internet gibt es unter www.dresden.de ein Informationsblatt „Information zu Misteln an Bäumen" zu finden in Rathaus Online/Ihr Anliegen/Bäume: Anträge & Schutzmaßnahmen.

Die Aktion wurde im Frühjahr dieses Jahres begonnen, um der weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken. Für die Arbeiten zur Beseitigung der Misteln auf Bäumen wird nach fachlicher Beratung ein Teil der Kosten für Schnittmaßnahmen, Fällungen und falls erforderlich für Ersatzpflanzungen übernommen. Die Mittel dafür werden aus dem Fonds der Gehölzschutzsatzung bereitgestellt. Dieser Fonds wird aus den zweckgebundenen finanziellen Mitteln gebildet, die Grundstückseigentümer für Ersatzpflanzungen auf anderen Grundstücken auf der Grundlage der städtischen Gehölzschutzsatzung gezahlt haben.

Die Mistel hat sich in Dresden stark ausgebreitet. Das geschieht besonders in den Wintermonaten durch Ausscheidungen von Vögeln und Säugetieren. Die weißen unverdauten Beeren setzen sich auf den Gehölzen fest und entziehen den Wirtspflanzen während ihres Wachstums Wasser und Nährstoffe. Das schwächt die Bäume und vermindert die Lebenszeit. Besonders anfällig sind dabei zum Beispiel Spitzahorn, Linde, Eberesche, Hybridpappel, Robinie aber auch Apfelbäume.

Eine flächendeckende Bekämpfung der Misteln ist wichtig für den Erhalt der Bäume. Deshalb wird die Mistelbekämpfung in der Landeshauptstadt Dresden durch das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft im Rahmen der Kronenpflege von Straßen- und Parkbäumen, aber auch durch Wohnungsgesellschaften oder den ZOO im Rahmen der Gehölzpflege auf ihren Grundstücken durchgeführt. Damit auch verstärkt auf Grundstücken privater Einzeleigentümer oder Nutzer die Mistelbekämpfung erfolgt, unterstützt das Umweltamt diese Aktion.

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