Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/12/pm_033.php 29.05.2015 01:43:44 Uhr 02.12.2024 05:05:23 Uhr |
Erläuterung zur Baustraße an der Wilsdruffer Straße
Mit Verwunderung hat die Landeshauptstadt Dresden die Pressemitteilung von Dr. Dieter Füsslein, Geschäftsführer Sachsenbau GmbH & Co KG, zur Behelfsstraße an der Wilsdruffer Straße heute zur Kenntnis genommen.
Herr Dr. Füsslein führt darin aus, dass es keine „vertraglichen Kontroversen" zwischen der Sachsenbau GmbH & Co KG und der Heitkamp Ingenieur- und Kraftwerksbau GmbH gäbe. In einem Schreiben der Firma Heitkamp an das Straßen- und Tiefbauamt vom 3. Dezember 2008 wird aber gerade darauf hingewiesen.
Weiterhin führt Dr. Füsslein aus, das die Landeshauptstadt Dresden sich gegenüber Q-Park weigert, sich an den Kosten für die Behelfsstraße zu beteiligen. Auch das stimmt nicht. Es gibt weder mündliche noch schriftliche Absprachen zur Kostenbeteiligung der Stadt. Vielmehr besagt der Erbbaurechtsvertrag „Der Erbbauberechtigte (das ist die Firma Q-Park, Sachsenbau ist Auftragnehmer von Q-Park) ist verpflichtet, ...für seine Baumaßnahme ein baustellenlogistisches Konzept, welches neben der Abwicklung des Baustellenverkehrs, des Fahrverkehrs auf der Wilsdruffer Straße und dem erforderlichen Umgriff der Baustelleneinrichtung auch die zur Gewährleistung der umliegenden Anlieger- und Fahrverkehre notwendige Lösungen zur Verkehrsführung während der Bauzeit zu erstellen, dieses vom Grundstückseigentümer (das ist die Stadt) genehmigen zu lassen und auf eigene Kosten unter Berücksichtigung etwaiger Auflagen umzusetzen."
Die Landeshauptstadt Dresden hat gegenüber Q-Park mit Schreiben vom 22. Februar 2008 erklärt: „Die Errichtung sowie die laufende Unterhaltung und letztlich auch der Rückbau der Behelfsstraße sind ausschließlich durch das private Bauvorhaben Tiefgarage Dresden-Altmarkt bedingt. Demzufolge sind die Kosten hierfür seitens der Bauherren zu tragen." Diese Aussage hat bis heute Bestand.
Zunächst ist der Bauherr der Tiefgarage dem Erbbaurechtsvertrag insofern nicht nachgekommen, indem er kein baustellenlogistisches Konzept vorgelegt hat. Um im ohnehin knappen Zeitrahmen zu bleiben und insbesondere den Striezelmarkt auf dem Altmarkt stattfinden zu lassen, hat die Stadt selbst dieses Konzept erarbeiten lassen. Dem Konzept ging eine umfangreiche Variantenuntersuchung voraus und beinhaltete schließlich sechs Varianten. Diese Varianten wurden im Beisein von Herrn Dr. Füsslein und Herrn Heitkamp den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung am 26. September 2007 vorgestellt. Um den Verkehr weitgehend aufrecht zu erhalten, wenig Stauerscheinungen zuzulassen und den Anliegerverkehr zu gewährleisten, ist die Entscheidung für die Behelfsstraße gefallen. Weder Herr Dr. Füsslein noch Vertreter der Firma Heitkamp als Nachauftragnehmer der Firma Sachsenbau GmbH intervenierten gegen diese Entscheidung.
Vielmehr beantragte die Firma Heitkamp daraufhin die Sondernutzung bei der Landeshauptstadt Dresden. Diese Sondernutzung endete am 25. November 2008. Mit diesem Datum ist der Antragsteller verpflichtet, den ursprünglichen Zustand der öffentlichen Flächen wieder herzustellen. Dies ist bis heute nicht geschehen.
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