Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/12/pm_027.php 29.05.2015 01:43:40 Uhr 16.08.2024 06:03:23 Uhr

Verfahren für Dresden-Pass soll vereinfacht werden

Anspruch für mehr Dresdnerinnen und Dresdner - Entscheidung im Stadtrat am 11. Dezember

Den Dresden-Pass sollen künftig alle Menschen bekommen, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Auf eine gesonderte Einkommens- und Vermögensprüfung soll verzichtet werden. Zur Beantragung des Dresden-Passes wäre dann der Bescheid über die Gewährung von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe bzw. über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie ein Passfoto ausreichend.

„In der Vergangenheit wurde die bürokratische Beantragung zu Recht kritisiert. Mit dem neuen Verfahren wird es für die Betroffenen wesentlich einfacher und schneller gehen einen Dresden-Pass zu erhalten", sagt Oberbürgermeisterin Helma Orosz.

Auch Einwohner mit geringen Einkommen könnten künftig einen Dresden-Pass beantragen. Anspruchsberechtigt wäre, wer monatlich nicht mehr Einkünfte hat als den Sozialhilfe-Regelsatz zuzüglich zehn Prozent, plus Unterkunftskosten und eventuelle Mehrbedarfszuschläge.

Beschließt der Stadtrat am Donnerstag, 11. Dezember die Vorlage der Verwaltung, werden ca. 30 Prozent mehr Menschen einen Dresden-Pass in Anspruch nehmen. Gegenwärtig haben 12 800 Dresdnerinnen und Dresdner einen Dresden-Pass. Zukünftig könnten es dann 16 600 sein. Die Regelungen werden nach Beschluss ab 1. Januar 2009 wirksam.

In der Stadtratsvorlage für den 11. Dezember 2008 sind die von der Stadtverwaltung bereits in Vorbereitung befindlichen Verbesserungen hinsichtlich der Dresden-Pass-Wertmarken für eine Ermäßigung bei den Dresdner Verkehrsbetrieben noch nicht eingearbeitet. Auch hier soll es zukünftig Verfahrensvereinfachungen beim Erwerb und Einsatz der Wertmarken geben. Erste Abstimmungen haben diesbezüglich bereits zwischen dem Geschäftsbereich Soziales und den Dresdner Verkehrs­betrieben stattgefunden. Im Ergebnis wird es insbesondere für Dresden-Pass-Inhaber mit DVB-Monats-Abonnement sehr weit reichende Verbesserungen geben, die das bisherige Wertmarkensystem mit monatlichem Gang zum Sozialamt gänzlich überflüssig machen könnten. Für Dresden-Pass-Inhaber ohne Abo sollen zukünftig turnusmäßig zugleich vier Monatswertmarken ausgegeben werden. Als möglichen Termin für den Start des neuen Verfahrens sieht Sozialbürgermeister Martin Seidel den 1. Mai 2009. Bis dahin könnten seitens Stadt und DVB alle technischen Vorbereitungen getroffen und die Beteiligung von Stadtrat und Ausschüssen durchlaufen werden. Seidel sieht die Vorschläge seines Geschäftsbereiches „als realistischen und notwendigen Schritt zur Weiterentwicklung des Systems sozialer Teilhabe in der Landeshauptstadt, insbesondere da er sich im Rahmen des vom Stadtrat bereits beschlossenen Doppelhaushaltes bewegt."

Dresden-Pass-Inhaber erhalten ermäßigte Preise beim Besuch von Kultureinrichtungen, Sportstätten, Bädern und Bildungs- und Freizeiteinrichtungen in Dresden. Sie erhalten einen Zuschuss zu Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr und zur Tagesverpflegung an Schulen und Kindertagesstätten sowie für die Schülerbeförderung. Außerdem gibt es den Ferienpass kostenfrei.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden