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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/11/pm_081.php 29.05.2015 01:43:01 Uhr 18.09.2024 10:35:45 Uhr

Winterdienst steht für heute und das Wochenende bereit

Temperaturrückgang und Schneefälle sind für heute Nachmittag angekündigt

 

 

Für heute Nachmittag sind ein deutlicher Temperaturrückgang und Schneefälle im Dresdner Raum angekündigt. Darauf ist der Winterdienst gut vorbereitet. Der Einsatzplan sieht vor, dass heute bis zu  24 Fahrzeuge der Stadt und ihrer Vertragspartner in das Stadtgebiet geschickt werden, um den Verkehrsfluss abzusichern. Vorrang haben wie stets Hauptverkehrsadern, Gefällestrecken, Buslinien und Brücken. Bis 21 Uhr, bei Notwendigkeit auch länger, wird der Winterdienst im Einsatz sein. Auch für das Wochenende stehen bei Bedarf zwei Schichten zwischen 4 und 21 Uhr bereit.

Erinnert sei angesichts der Wettervorhersagen auch an die Anliegerpflichten: In Dresden sind Anlieger im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.

Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.

Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten.

Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.

weitere Informationen unter www.dresden.de/satzungen (Winterdienstanliegersatzung)

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