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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/11/pm_056.php 29.05.2015 01:42:41 Uhr 19.10.2024 04:59:35 Uhr

Meldestellen und Bürgerbüros ändern Lohnsteuerkarten

Die Lohnsteuerkarten für 2009 wurden den Dresdner Einwohnern in den letzten Wochen zugestellt. Wer noch nicht im Besitz einer Lohnsteuerkarte 2009 ist, kann sich diese in der Zentralen Pass- und Meldestelle bzw. in einem Bürgerbüro ausstellen lassen. Bei Verlust ist für die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte eine Gebühr von fünf Euro zu entrichten. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sollten auf die Richtigkeit geprüft werden. Zu beachten ist, dass die Lohnsteuerkarten mit den Daten zum Stichtag 20. September 2008 gedruckt wurden. Danach eingetretene Änderungen, zum Beispiel Familienstand oder Geburt von Kindern, tragen die Meldestellen bzw. Bürgerbüros ein. Mit dem Beschluss des Haushaltbegleitgesetzes 2004 wurde der ehemalige Haushaltsfreibetrag abgeschafft. Seitdem wird entsprechend § 24 b Einkommensteuergesetz (EStG) der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro pro Kalenderjahr (Lohnsteuerklasse II) gewährt. Die Lohnsteuerklasse II wurde im automatisierten Verfahren nur bei den alleinerziehenden Steuerpflichtigen eingetragen, die bisher eine entsprechende Erklärung/Verpflichtung abgegeben haben. Bei wem in der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuerklasse I eingetragen und wer der Meinung ist, die Lohnsteuerklasse II bescheinigt bekommen zu können, spricht bitte unter Vorlage der Lohnsteuerkarte in der Zentralen Pass- und Meldestelle oder einem Bürgerbüro vor. Dort muss der Betroffene eine Erklärung/Verpflichtung ausfüllen. Liegen die Voraussetzungen für die Lohnsteuerklasse II vor, wird ihm diese bescheinigt. Für Kinder über 18 Jahre werden die Lohnsteuerklasse II und der Kinderfreibetrag ausschließlich vom zuständigen Finanzamt eingetragen. Zur Eintragung von Kinderfreibeträgen für außerhalb der Gemeinde lebende Kinder ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung erforderlich. Sie wird von der Gemeinde ausgestellt, in der das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist. Alle für das Kalenderjahr 2008 ausgestellten Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer für das abgelaufene Kalenderjahr 2008 benötigt werden, sind an das zuständige Finanzamt zurückzugeben. Die Lohnsteuerkarten 2008 sind ein wichtiger Faktor für die Ermittlung des Verteilerschlüssels des Dresden zustehenden Anteils an Lohn- und Einkommenssteuer. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der Gemeinde und wirkt sich somit zum Nachteil der Einwohner aus. Das Informationsheft „Lohnsteuer“ wurde auch in diesem Jahr nicht mehr gedruckt, sondern im Internet unter www.smf.sachsen.de bereitgestellt. Rückfragen können beim Finanzamt und in den Meldestellen und/oder Bürgerbüros gestellt werden.

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