Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/10/pm_079.php 29.05.2015 01:41:30 Uhr 30.11.2024 01:45:36 Uhr |
Erweiterung des Angebotes zur kostenlosen Information aus Dresdner Bodenrichtwertkarten
Der Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden erweitert die Informationsvielfalt im Themenstadtplan des Internetauftritts der Stadt Dresden und veröffentlicht, neben den bereits vorhandenen Bodenrichtwertkarten, die Bodenrichtwertkarten mit den Ständen 01.01.2000, 01.01.2001 und 01.01.2003.
Im Rahmen des e-Government sind jetzt die Bodenrichtwerte der häufig nachgefragten Stichtage des Zeitraumes 01.01.1994 bis 01.01.1996 sowie alle Bodenrichtwertkarten vom 01.01.2000 bis heute für den Bereich der Landeshauptstadt Dresden im Internet einsehbar. Diese, sowie die aktuellen Anfangswerte der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete, sind im interaktiven Stadtplan (Themenstadtplan) unter www.dresden.de/bodenrichtwerte zu finden.
Für alle Interessierten liegt die aktuelle Bodenrichtwertkarte (Stand 01.01.2007) im IV. Quartal 2008 in allen Bürgerbüros und Ortsämtern zur Information bereit.
Im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, Hamburger Straße 19, Dresden, Zimmer 0048 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten, die Bodenrichtwertkarten und die besonderen Richtwertkarten aus den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten zurückliegender Stichtage, die gesonderten Bodenrichtwertkarten für das B-Plan Gebiet „Postplatz/Wallstraße" und „Nickern" sowie den Grundstücksmarktbericht mit dem Stand 01.01.2008 einzusehen.
Die aktuellen Produkte des Gutachterausschusses sind über www.dresden.de/online-shop bestellbar.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Berücksichtigung maßgebender wertbeeinflussender Merkmale, wie die Lage des Grundstückes und die Art und Größe der Bebauung. Sie besitzen keine bindende Wirkung und ersetzen nicht die sachverständige Beurteilung des Einzelfalls. Die Gesamtheit der wertbeeinflussenden Umstände bei einem speziellen Objekt kann nur durch ein Verkehrswertgutachten erfasst werden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gibt ab August 2008 ausschließlich schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten und zur Bewertung erforderlicher Daten. Sollte eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft (kostenpflichtig) notwendig sein, kann sie bei der
Landeshauptstadt Dresden
Städtisches Vermessungsamt
Abteilung Grundstückswertermittlung
PF 12 00 20, 01001 Dresden
E-Mail: vermessungsamt-gwe@dresden.de
formlos beantragt werden.