Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/10/pm_030.php 29.05.2015 01:40:33 Uhr 19.10.2024 04:58:43 Uhr

Bürger können Datenübermittlung an Parteien und Wählergruppen widersprechen

Das Sächsische Meldegesetz gestattet es den Meldebehörden, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften Gruppenauskünfte aus dem Melderegister, bis zu sechs Monaten vor der Wahl, zu erteilen.

Folgende Daten von Wahlberechtigten dürfen mitgeteilt werden:

  • Familienname
  • Vorname
  • Rufname
  • Doktorgrad
  • Anschriften.

Wahlberechtigte, die nicht wollen, dass ihre im Melderegister erfassten Daten an Parteien und Wählergruppen weitergegeben werden, können im Melderegister eine Übermittlungssperre eintragen lassen, die unbefristet, auch für spätere Wahlen, gilt.

Wenn diese Übermittlungssperre nicht bereits bei der Anmeldung im Melderegister eingetragen wurde, kann sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Meldestelle/Bürgerbüro und der Zentralen Pass-/Meldestelle, Theaterstraße 11 des Einwohner- und Standesamtes beantragt werden. Die Adresse lautet: Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt, PF 12 00 20, 01001 Dresden. Der Antrag auf Übermittlungssperre kann auch aus dem Internet unter www.dresden.de gezogen werden.

Die Widerspruchsfrist für die am 7. Juni 2009 stattfindende Europa- und Kommunalwahl endet am 6. Dezember 2008. Für später eingehende Widersprüche kann die Wirksamkeit für die Europa- und Kommunalwahl nicht garantiert werden.