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Richtigstellung bei Schulanmeldungen Grundschulen für das Schuljahr 2009/2010

Beim Versand der Meldebestätigung zur Schulanmeldung wurde aufgrund eines technischen Fehlers im gemeinsamen Grundschulbezirk Loschwitz der aufgehobene Schulstandort 60. Grundschule, Quohrener Straße 12, 01324 Dresden als mögliche Grundschule zur Anmeldung benannt.

Die Landeshauptstadt Dresden bittet alle Eltern schulpflichtiger Kinder, diese an einer Grundschule ihres Grundschulbezirkes anzumelden. Welche Schulen infrage kommen, steht in der Meldebestätigung des Schulverwaltungsamtes, die an alle Eltern verschickt wurde.

Ergänzend teilt das Schulverwaltungsamt mit, dass aufgrund von Sanierungsmaßnahmen und der damit verbundenen Bauauslagerung die Anmeldung für die 106. Grundschule, Großenhainer 187 am Auslagerungsstandort Robert-Matzke-Straße 14 und die Anmeldung für die 37. Grundschule, Stollestraße 43 am Auslagerungsstandort Leutewitzer Ring 141 stattfindet.

Im gemeinsamen Schulbezirk Loschwitz steht die 60. Grundschule, Quohrener Straße 12 als aufgehobener Schulstandort entgegen der Angaben in der Meldebestätigung nicht zur Anmeldung zur Verfügung. Die betroffenen Eltern werden in einem gesonderten Schreiben zu diesem Sachverhalt informiert.

Zur Schulanmeldung mitzubringen sind der Personalausweis des Sorgerechtsinhabers, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes und die Meldebestätigung des Schulverwaltungsamtes für das Schuljahr 2009/2010. Über die Aufnahme und die Zuweisung entscheidet die Schulleitung. Auch Kinder, die eine andere als die zuständige kommunale Grundschule oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen nach der sächsischen Grundschulordnung zuerst in einer zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.

Für Rückfragen steht das Schulverwaltungsamt, Fiedlerstraße 30, unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 92 45 zur Verfügung.

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