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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/09/pm_062.php 29.05.2015 01:39:13 Uhr 16.08.2024 05:28:58 Uhr

Glückwünsche für Jubilare

Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläumsdaten

Die Oberbürgermeisterin Helma Orosz möchte im Jahr 2009 allen Dresdnerinnen und Dresdnern gratulieren, die ihr 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum feiern können. Da die Eheschließungsdaten nur in Einzelfällen amtlich bekannt sind, werden die Jubilare gebeten, sich möglichst umgehend, jedoch spätestens vier Wochen vor dem Ereignis schriftlich bei der Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt, SG Meldewesen, PF 12 00 20, 01001 Dresden, zu melden.

Die Meldung kann ebenfalls in einem Dresdner Bürgerbüro bzw. in jeder Meldestelle in den Verwaltungsstellen oder der Zentralen Pass- und Meldestelle erfolgen. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich.

Vorgesehen ist die Bekanntgabe dieser Ehejubiläen sowie des 90., 100. und jedes weiteren Geburtstages im Dresdner Amtsblatt.

Wer die Bekanntgabe nicht wünscht, muss dies formlos einem Bürgerbüro oder einer Meldestelle mitteilen gemäß § 33 Abs. 2 und 4 Sächsisches Meldegesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 4. Juli 2006. Der Widerspruch bleibt dann bis zum Widerruf im Melderegister eingetragen.

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