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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/09/pm_060.php 29.05.2015 01:39:12 Uhr 02.12.2024 02:47:07 Uhr

Schulanmeldungen für Grundschulen

Für das neue Schuljahr 2009/2010 müssen Eltern ihre Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 30. Juni 2003 geboren sind, nach Schulgesetz für den Freistaat Sachsen in einer zuständigen kommunalen Grundschule anmelden. Die Termine sind Donnerstag, 9. Oktober und Dienstag, 14. Oktober jeweils von 14 bis 18 Uhr. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2009 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.

Bis Ende September bekommen die Eltern vom Schulverwaltungsamt eine Meldebestätigung zugesendet, in der die in Frage kommenden Grundschulen aufgelistet werden. Diese sowie Personalausweis des Sorgerechtsinhabers und Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes sind mitzubringen. Falls die Meldeinformation nicht vorliegt, sollen die Eltern ihre Kinder unaufgefordert an einer entsprechenden Grundschule anmelden.

Über Aufnahme und Zuweisung entscheidet der Schulleiter. Kinder, die eine andere als die aufgelisteten kommunalen Grundschulen besuchen sollen, müssen nach sächsischer Grundschulordnung zuerst an einer entsprechenden Schule angemeldet sein, bevor sie umgemeldet werden können.

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