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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/09/pm_044.php 29.05.2015 01:39:00 Uhr 16.08.2024 05:36:43 Uhr

Information aus Dresdner Bodenrichtwertkarten

Der Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden erweitert die Informationsvielfalt im Themenstadtplan des Internetauftritts der Stadt Dresden und veröffentlicht, neben den bereits vorhandenen Bodenrichtwertkarten mit den Ständen 1. Januar 1994, 1. Januar 1995, 1. Januar 1996, 1. Januar 2002, 1. Januar 2005 und 1. Januar 2007, die aktuellen Anfangs-Bodenrichtwerte der Sanierungsgebiete. Alle Interessierten können sich im interaktiven Stadtplan (Themenstadtplan) unter www.dresden.de/bodenrichtwerte die Bodenrichtwerte auch aus den Gebieten Äußere Neustadt (Stand: 1. Januar 2007), Cossebaude-Altstadt (Stand: 1. Januar 2005), Friedrichstadt (Stand: 3. November 2003), Hechtviertel (Stand: 1. Januar 2006), Langebrück-Ortsmitte (Stand: 1. Januar 2005), Löbtau-Süd (Stand: 24. Juli 2003), Loschwitz (Stand: 1. Januar 2002), Pieschen (Stand: 1. Januar 2003) und Plauen (Stand: 29. August 2005) kostenfrei ansehen.

Im IV. Quartal 2008 liegt die aktuelle Bodenrichtwertkarte (Stand 1. Januar 2007) in allen Bürgerbüros und Ortsämtern zur Einsichtnahme bereit.

Im Kundenservice des Städtischen Vermessungsamtes, Hamburger Straße 19, Dresden, Zimmer 0048 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten, die Bodenrichtwertkarten und die besonderen Richtwertkarten aus den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten zurückliegender Stichtage, die gesonderten Bodenrichtwertkarten für das B-Plan Gebiet „Postplatz/Wallstraße" und den Grundstücksmarktbericht mit dem Stand 1. Januar 2008 einzusehen.

Die Produkte des Gutachterausschusses sind über www.dresden.de/online-shop bestellbar.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Berücksichtigung maßgebender wertbeeinflussender Merkmale, zum Beispiel die Lage des Grundstückes und die Art und Größe der Bebauung. Sie besitzen keine bindende Wirkung und ersetzen nicht die sachverständige Beurteilung des Einzelfalls. Die Gesamtheit der wertbeeinflussenden Umstände bei einem speziellen Objekt kann nur durch ein Verkehrswertgutachten erfasst werden.

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel die Veräußerung von Grundstücken, der Genehmigung durch die Gemeinde (§ 144 Baugesetzbuch). Grundlage dafür sind spezielle Bodenwerte (Anfangswerte), die den Beteiligten als Orientierungshilfe dienen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gibt seit 1. August ausschließlich schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten und zur Bewertung erforderlicher Daten. Sollte eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft (kostenpflichtig) notwendig sein, kann sie formlos beantragt werden.

Kontakt:

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Städtisches Vermessungsamt
Abteilung Grundstückswertermittlung
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