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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/09/pm_030.php 29.05.2015 01:38:50 Uhr 18.09.2024 10:11:43 Uhr

Saloppe-Grundstück: Oberbürgermeisterin führt Gespräche mit allen Seiten

Sensibler Umgang mit dem Areal der Sommerwirtschaft

Oberbürgermeisterin Helma Orosz wird sich in den kommenden Tagen intensiv mit dem geplanten Verkauf des sogenannten Saloppe-Grundstücks auseinandersetzen und sich dazu mit verschiedenen Experten und Betroffenen beraten. „Mir geht es vor allem darum, der sensiblen Lage dieses Grundstückes und auch der langen Tradition der Sommerwirtschaft in unseren Überlegungen Rechnung zu tragen", sagt OB Helma Orosz. „Viele Menschen haben mich auf dieses Thema in den vergangen Wochen angesprochen und darum gebeten, das die Stadt hier keine voreiligen Entscheidungen fällt. Deshalb werden wir seitens der Stadt die Investoren bitten, uns Zeit einzuräumen, um den gesamten Vorgang noch einmal intensiv zu prüfen. Ich selbst habe noch viele offene Fragen zum Thema und will deshalb erst Klarheit schaffen, bevor wir weitere Schritte veranlassen." Eigentlich war geplant, dass zeitnah in einem Wettbewerbsverfahren über eine mögliche Bebauung entschieden werden soll.

 

Hintergrund:

Das Grundstück ist im Bereich des Dresdner Elbhanges, stadtwärtig an die sogenannten Dresdner Elbschlösser anschließend, und oberhalb des Wasserwerkes Saloppe gelegen. Bauplanungsrechtlich ist von einer Lage im sog. Außenbereich nach § 35 BauGB auszugehen, ein Bebauungsplan existiert nicht. Historisch waren Teile des Grundstücks mit einem großen, repräsentativen Villengebäude bebaut, welches nach dessen Zerstörung nicht wieder aufgebaut wurde. Die Freianlagen und eine eingeschossige Bebauung werden durch die sogenannte Sommerwirtschaft Saloppe" gastronomisch-kulturell genutzt. Die übrigen Teile des Grundstücks weisen einen dichten Baumbestand auf.

Die Saloppe wurde in das Eigentum der Landeshauptstadt Dresden übernommen mit dem Ziel der Weiterveräußerung und Bebauung. Die Stadt hat sich über viele Jahre hinweg bemüht, einen potentiellen Investor für die Immobilie zu finden. Schon 1994 hat es einen Beschluss des Stadtrates zur Bebauung des Grundstückes gegeben. Das Projekt wurde aber nicht realisiert. Von 1999 bis 2003 gab es diverse erfolglose Ausschreibungen. Grundbedingung sämtlicher Ausschreibungen war immer, eine bauliche Ausnutzung des Grundstückes auf das Maß der Vorkriegsbebauung zu beschränken (d. h. 2000 qm). Diese Prämisse gilt auch für das anstehende Genehmigungsverfahren des aktuellen Projektes, und im Übrigen auch für die Grundstückswertermittlung. Mit einem Optionsvertrag wurde jetzt Interessenten die Möglichkeit eingeräumt das Grundstück zu kaufen, sofern Baurecht hergestellt werden kann.

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