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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/08/pm_0361.php 29.05.2015 01:38:07 Uhr 18.09.2024 10:18:32 Uhr

20 Euro Zuckertütengeld für Schulanfänger

Stadt zahlt sozial schwachen Familien einmalige Unterstützung

Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt auch in diesem Jahr wieder sozial schwache Familien mit Schulanfängern. Einmalig 2008 zahlt sie ein so genanntes Zuckertütengeld in Höhe von 20 Euro je Erstklässler. Das Geld wird in Bar ausgezahlt. Der Auszahlungszeitraum beginnt am 21. August und endet am 12. September.

Anspruch auf das Zuckertütengeld haben Schulanfänger mit Hauptwohnsitz in Dresden, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Für das Zuckertütengeld muss ein Antrag gestellt werden. Zuständig sind die folgenden Außenstellen der Abteilung Soziale Leistungen des Sozialamtes:

für Kinder mit Hauptwohnsitz in

Dresden-Nord - Rathaus Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden,

Dresden-Süd, Mitte und West - Rathaus Cotta, Lübecker Straße 121, 01157 Dresden und

Dresden-Ost - Rathaus Leuben, Hertzstraße 23, 01257 Dresden.

Geöffnet ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag hinzugefügt werden: gültiger Leistungsbescheid oder gültiger Dresden-Pass und die Schulbescheinigung über die Aufnahme in die 1. Klasse.

Eltern von Kindern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, stellen den Antrag bitte im Sachgebiet Ausländer/Aussiedler auf der Junghansstraße 2, 2. Obergeschoss.

Die Außenstelle, bei der das Zuckertütengeld beantragt wurde, übernimmt auch die Auszahlung.

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