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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/08/pm_008.php 29.05.2015 01:37:42 Uhr 02.12.2024 02:44:41 Uhr

Einsichtnahme in Dresdner Bodenrichtwertkarten

Gutachterausschuss ermittelt Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden Der Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten in der Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht, neben der bereits vorhandenen aktuellen Bodenrichtwertkarte mit Stand 1. Januar 2007, die häufig nachgefragten Bodenrichtwerte mit Stand 1. Januar 1994, 1. Januar 1996, 1. Januar 2002 und 1. Januar 2005 im Themenstadtplan des Internetauftritts der Stadt Dresden. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Be-rücksichtigung maßgebender wertbeeinflussender Merkmale, wie z. B. die Lage des Grundstückes und die Art und Größe der Bebauung. Sie besitzen keine bindende Wirkung und ersetzen nicht die sachverständige Beurteilung des Einzelfalls. Die Gesamtheit der wertbeeinflussenden Umstände bei einem speziellen Objekt kann nur durch ein Verkehrswertgutachten erfasst werden. Im Rahmen des e-Governement werden die Bodenrichtwerte ausgewählter Stichtage für den Bereich der Landeshauptstadt Dresden im Internet zur Verfügung gestellt. Alle Interessierten können sich im interaktiven Stadtplan (Themenstadtplan) unter www.dresden.de/bodenrichtwerte die Bodenrichtwer-te kostenfrei ansehen. Somit wird der Internetauftritt der Landeshauptstadt Dresden um sachdienli-che Informationen erweitert. Für die Nutzenden ist es möglich, sich unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung über die Bodenpreise zu informieren. Ab August 2008 liegen die Bodenrichtwertkarten im Kundenservice des Städtischen Vermessungs-amtes, Hamburger Straße 19, Dresden, Zimmer 0048 zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme be-reit. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bodenrichtwertkarte, die gesonderten Bodenrichtwertkarten für das B-Plan Gebiet „Postplatz/Wallstraße“, die Richtwertkarten aus den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und den Grundstücksmarktbericht mit dem Stand 1. Janu-ar 2008 über www. dresden.de/online-shop zu bestellen. Die Geschäftsstelle des Gutachteraus-schusses gibt ab 1. August 2008 ausschließlich schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten. Sollte eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft (kostenpflichtig) notwendig sein, kann sie bei der Landes-hauptstadt Dresden, Städtisches Vermessungsamt, Abteilung Grundstückswertermittlung, Postfach 12 00 20 in 01001 Dresden, E-Mail: vermessungsamt-gwe@dresden.de formlos beantragt werden.

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