Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/07/pm_056.php 29.05.2015 01:37:27 Uhr 30.11.2024 01:51:19 Uhr

Dienstbeginn von Helma Orosz als Oberbürgermeisterin verzögert sich

Der Dienstantritt von Helma Orosz als Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden kann nicht wie geplant am 1. August stattfinden. Grund ist ein Einspruch, der gegen die Wahl beim Regierungspräsidium Dresden eingelegt wurde. Das RP Dresden hat zwar bereits die Gültigkeit der Wahl festgestellt und den gegen die Wahl gerichteten Einspruch zurückgewiesen. Das Gesetz sieht aber vor, dass bei einer Wahlanfechtung der Amtsantritt erst nach rechtskräftiger, das heißt nicht mehr gerichtlich anfechtbarer Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl erfolgen kann. Es muss also mindestens die Frist abgelaufen sein, innerhalb der gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums gerichtlich vorgegangen werden kann. Dies ist allerdings am 1. August noch nicht der Fall.

Wahlanfechtungen kommen häufig vor. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass der zum Oberbürgermeister gewählte Bewerber im Fall einer Wahlanfechtung zum Amtsverweser bestellt werden kann. Hierzu ist die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Stadtrates erforderlich. Sollte gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums also Klage eingereicht werden, würde ein entsprechender Tagesordnungspunkt auf der Sondersitzung des Stadtrates am 7. August behandelt. Als Amtsverweserin würde Frau Orosz die Amtsgeschäfte führen, sie nimmt also alle Aufgaben der Oberbürgermeisterin wahr.

Sollte die Entscheidung des Regierungspräsidiums zur Gültigkeit der Wahl vor dem 7. August rechtskräftig werden, wird Helma Orosz in der Stadtratssitzung am 7. August ganz regulär vereidigt.

Helma Orosz war am 22. Juni im zweiten Wahlgang mit 64,04 Prozent zur Oberbürgermeisterin der Stadt Dresden gewählt worden.