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103 neue Beschäftigte bei der Stadt Dresden

Verwaltungsreform wird in der Landeshauptstadt umgesetzt

Im Januar 2008 beschloss der Sächsische Landtag das Gesetz zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG). Damit wurden per 1. August 2008 verschiedene Aufgaben, die bislang von Behörden des Freistaates Sachsen wahrgenommen wurden, den Kreisfreien Städten und Landkreisen übertragen.

Ab 1. August wechseln 103 Beschäftigte vom Freistaat Sachsen in die Stadtverwaltung Dresden. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen im Umweltamt (50) und im Sozialamt (35) ihre Arbeit auf. Weitere Beschäftigte werden umgesetzt in das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, das Vermessungsamt, das Stadtplanungsamt, das Gesundheitsamt, das Amt für Kultur- und Denkmalschutz, das Schulverwaltungsamt, das Rechtsamt und das Haupt- und Personalamt. Ab heute stehen die neuen Aufgabengebiete und die zum Teil veränderten Sprechzeiten der betroffenen Ämter im Internet unter www.dresden.de/verwaltungsreform.

Für folgende Aufgaben ist die Stadt Dresden ab 1. August nun zusätzlich verantwortlich:

Umweltamt:

Führen des Wasserbuches (Register erteilter Wasserrechte oder ergangener Rechtsverordnungen zur Nutzung von Gewässern und wasserwirtschaftlich begründeter Schutzgebiete); Entgegennehmen von Abwasserbeseitigungskonzepten (Abwassereinleitung, Abwasserbehandlung, Entwässerung, Baumaßnahmen); Befreien von der Abwasserüberlassungs- oder Abwasserbeseitigungspflicht; Führen der Entsorgungsnachweise zum Überwachen der Abfallentsorgung, Erteilen von Transportgenehmigungen bei Abfallentsorgung (außer grenzüberschreitend); Bescheidung von Anträgen auf Altlastenfreistellung; Genehmigen und Überwachen von Anlagen nach Bundesimmissionsschutzverordnung, Aufstellen von Luftreinhalte- und Aktionsplänen, Erteilen von Erlaubnissen und Ausnahmen im Biotopschutz und von Naturschutzgebieten, Erlass und Ändern von Naturschutzgebietsverordnungen und -genehmigungen; Erteilen von Ausnahmen bei Verboten und Pflichten im handelsrelevanten Artenschutz, Aufgaben als Träger öffentlicher Belange der Landwirtschaft; Bearbeiten von Pachtverträgen nach dem Landpachtverkehrsgesetz; Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Sozialamt:

Bearbeiten und Bescheiden von Anträgen auf Bundeselterngeld oder Landeserziehungsgeld sowie auf Landesblindengeld, Anerkennung der Schwerbehinderung, Ausgabe des Schwerbehindertenausweises.

Kultur- und Denkmalschutzamt:

Erstellen denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen und Zustimmungen, Ausstellen von Steuerbescheinigungen nach Einkommenssteuergesetz bezüglich Baudenkmale. Ab 1. Januar 2009 Bearbeiten von Anträgen zur Denkmalförderung aus dem Landesprogramm Denkmalpflege.

Vermessungsamt und Stadtplanungsamt:

Betreuen des Verfahrens zur Flurneuordnung/ Flurbereinigung; Förderprogramme zur Ländlichen Entwicklung.

Schulverwaltungsamt:

Gewähren von Zuschüssen für auswärtige Unterbringung und Überwachen der gesetzlichen Schulpflicht.

Straßen- und Tiefbauamt:

Unterhalten und Instandsetzen von Bundes- und Staatsstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten.

Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft:

Die Stadt übernimmt die Aufgaben als untere Forstbehörde. Dazu gehören: Forstaufsicht im Privatwald, Forstschutz im Gesamtwald, Waldbrandschutz, Umsetzen des Waldgesetzes sowie Mitwirken als Träger öffentlicher Belange im Wald (u. a. Bauanträge, Planung von Schutzgebieten).

Verfahren:

Neben dem Integrieren von über 100 Beschäftigten und den neuen Aufgaben in den laufenden Verwaltungsbetrieb übernimmt die Landeshauptstadt Dresden vom Freistaat Sachsen insgesamt 98 IT-Verfahren. Außerdem müssen Büros und Technik mit der entsprechenden Software pünktlich am 1. August bereit stehen. Die Vorbereitungen der Stadt dafür liegen im Zeitplan.

Die üblichen Bearbeitungszeiten des Freistaates Sachsen werden zukünftig auch in der Landeshauptstadt Dresden eingehalten. Sowohl bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft als auch beim Bundeselterngeld sowie dem Bundes- und Landeserziehungsgeld handelt es sich um Verfahren mit einem kontinuierlichen Zu- und Abfluss von Anträgen. Es ist ein wesentliches Merkmal der Antragsbearbeitung, dass sich eine bestimmte Zahl von Anträgen als so genannte „offene Anträge" kontinuierlich in der Bearbeitung befindet.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen nach dem Landesblindengeld und anderer Nachteilsausgleiche liegt weit unter einem Jahr. Für die Bearbeitung sind vor allem auch Unterlagen der behandelnden Ärzte erforderlich, welche dann versorgungsmedizinisch ausgewertet werden müssen, bevor ein Bescheid erteilt werden kann. Die hierfür benötigte Zeit beträgt mindestens vier Monate. Mit der verlängerten Bearbeitungszeit entstehen den Anspruchberechtigten auch keine erheblichen Nachteile, da Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleich rückwirkend ab dem Monat gezahlt wird, ab dem der Antrag im Amt eingegangen ist.

Jetzt gilt es, alle Kräfte zu bündeln, um die Bearbeitungsrückstände im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht und dem Landesblindengeld abzubauen. Zwar seien die Erfassungsrückstände weitestgehend abgearbeitet, so dass jeder Antragsteller zeitnah eine Eingangsbestätigung und die notwendigen Informationen zum weiteren Verfahrensablauf erhält. Jedoch verlagere sich das Verfahren in die „Ärztliche Begutachtung". Mit den in den Ämtern für Familie und Soziales beschäftigten Versorgungsärzten und den bisherigen externen Gutachtern allein konnte diese zusätzliche Menge nicht bewältigt werden. Daher werden bereits seit Herbst vergangenen Jahres, mit Unterstützung der Landesärztekammer, neue externe Gutachter vertraglich gebunden.

Aktuell ist der Stand offener Verfahren wie folgt:

Sozialamt: Anerkennung auf Schwerbehinderung ca. 6 000 offene Verfahren, Landeserziehungsgeld ca. 270 offene Anträge, Bundeselterngeld ca. 500 offene Anträge.

Umweltamt: Fachbereich Wasser/Vollzug Wasser ca. 80 offene Verfahren, Abfallrecht; Altlasten, Bodenschutzrecht ca. 475 offene Verfahren, Immissionsschutzrecht ca. 17 offene Verfahren.

Finanzen:

Die Landeshauptstadt Dresden erhält für die Übernahme der Aufgaben einen Mehrbelastungsausgleich (MBA):

2008: 4.207.754,- EUR,

2009: 10.098.610,- EUR,

2010: 10.098.610,- EUR,

2011: 9.670.120,- EUR,

2012: 9.236.340,- EUR,

2013: 8.938.410,- EUR,

2014: 8.528.000,- EUR,

2015: 8.117.590,- EUR,

2016: 7.707.180,- EUR,

2017: 7.296.770,- EUR,

2018: 7.184.840,- EUR.

2016 werden die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf den MBA für die Zeit nach dem Jahr 2018 überprüft.