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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/07/pm_050.php 29.05.2015 01:37:22 Uhr 19.10.2024 04:58:35 Uhr

Neue Regeln in der kommunalen Kulturförderung der Landeshauptstadt Dresden

Für die kommunale Kulturförderung der Landeshauptstadt Dresden gelten seit Ende Juni neue Regeln. Die neue Richtlinie sieht neben der institutionellen Förderung und der Projektförderung erstmals auch Stipendien für bildende Künstler, Autoren, Komponisten und Medienkünstler vor.

Anträge auf Projektförderung und Stipendien werden künftig bis zum 30. September für Vorhaben des folgenden Jahres und bis zum 30. April für Vorhaben in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres entgegen genommen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Anerkennung von eigenen Arbeits- und Sachleistungen als Eigenanteil in der Gesamtfinanzierung. Damit wird es Antragstellern möglich, deutlich mehr konzeptionelle und organisatorische Arbeit als bisher in den Finanzplan einzubringen. Eine Aufwertung erfahren schließlich die externen Beratergremien. Anders als bislang beraten diese spartenbezogenen, mit anerkannten Fachleuten besetzten Zirkel die Verwaltung nun auch bei der Vergabe der institutionellen Fördermittel.

Die kommunale Kulturförderung ist ein wichtiger Bestandteil des Dresdner Kulturhaushaltes. Sie erreichte im Jahr 2007 mit ca. 4,9 Millionen Euro einen Anteil von reichlich 10 Prozent am Gesamtbudget des Amtes für Kultur und Denkmalschutz. Mit dieser Summe wurden 45 Vereine und Kultureinrichtungen institutionell sowie 140 Einzelprojekte unterstützt. Für das zweite Halbjahr 2008 bewilligte der Kulturausschuss die Förderung von insgesamt 43 Projekten mit einem Volumen von 53.335 Euro.

Die Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden vom 26. Juni 2008 veröffentlicht. Mit weiteren Fragen kann man sich an David Klein, Amt für Kultur und Denkmalschutz, Telefon (03 51) 4 88 89 27 wenden.

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