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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/06/pm_063.php 29.05.2015 01:36:05 Uhr 18.09.2024 10:33:59 Uhr

Amtliche Stimmzettel entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen

Gegenüber Medienvertretern äußerte gestern der sächsische Landtagsabgeordnete Karl Nolle (SPD) Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Stimmzettels für die Neuwahl des Oberbürgermeisters am 22. Juni. Dazu erklärt Kai Schulz, Pressesprecher der Landeshauptstadt Dresden: „Der amtliche Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl entspricht in seiner Gestaltung den seit 1994 bei Oberbürgermeisterwahlen in Dresden verwendeten Stimmzetteln. Dies gilt auch für das Verhältnis der Schriftgrößen. Das Regierungspräsidium ist die für die Wahlprüfung zuständige Behörde. Dort sind die in der Landeshauptstadt aktuell verwendeten und früher verwandten Stimmzettel bekannt und wurden weder von dort noch von anderer Seite bisher je beanstandet." Abschließend bleibt festzustellen, dass der bei dieser Oberbürgermeisterwahl verwendete Stimmzettel den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

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