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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/05/pm_076.php 29.05.2015 01:34:56 Uhr 02.12.2024 02:50:59 Uhr

Erster Luftreinhalteplan für Dresden liegt vor

Saubere Luft für Dresden

Das Regierungspräsidium Dresden hat als zuständige Behörde einen Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden (nachfolgende Luftreinhalteplan) aufgestellt. Begleitet wurde er von einer Projektgruppe in der vertreten sind: das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), das Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG), die Abteilung Verkehr und Straßenbau des Regierungspräsidiums, die Landeshauptstadt Dresden mit der Hauptabteilung Mobilität und dem Umweltamt.

Auf über 170 Seiten sind im Luftreinhalteplan u. a. Messergebnisse der Dresdner Luftmessstationen, Verschmutzungsursachen, Verteilung der Luftverschmutzungen im Stadtgebiet und Modelle von Immissionsprognosen zu finden. Außerdem werden laufende und künftige Maßnahmen beschrieben, die nötig sind, um die Grenzwerte zur Luftreinhaltung einzuhalten, bzw. nicht zu überschreiten. Der Luftreinhalteplan Dresdens steht ab dem 29. Mai 2008 zur Einsicht im Internet unter www.dresden.de/luftreinhalteplan.

In Dresden gibt es drei der sachsenweit 32 Messstationen: Bergstraße, Schlesischer Platz (Nord) und Mitte (Postplatz und am Herzogin Garten). 2005 wurde an den Messstellen erstmals eine Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub festgestellt. Diese Überschreitung waren Anlass den Luftreinhalteplan aufzustellen. Das ist gesetzlich so festgelegt (BImSchV -Bundesimmissionsschutzgesetz). Das Regierungspräsidium gründete daraufhin im April 2005 die o. g. Projektgruppe.

Luftverschmutzung hat viele Ursachen: Industrie und Gewerbe, Großfeuerungsanlagen (Wärme- und Energieerzeugung, Abfallverwertung und -beseitigung), Feuerungen in Haushalten (Hausbrand) und bei Kleinverbrauchern sowie Verkehr. Die Verkehrsemission setzt sich zusammen aus direkter Motoremission und der Emission die durch Aufwirbelung und Abrieb im Straßen- und Luftverkehr entsteht. Mit 67 Prozent ist der Verkehr bei Stickstoff der Hauptemittent. Einen geringeren Anteil haben die Großfeuerungsanlagen mit 12 Prozent und der Hausbrand mit 12 Prozent.

Auch beim Feinstaub ist der Verkehr mit ca. 69 Prozent Hauptverursacher, gefolgt von Industrie und Gewerbe mit 20 Prozent.

Eine Umweltzone wird es mit diesem Luftreinhalteplan für Dresden noch nicht geben. Wenn aber 2010 die Grenzwerte von Stickoxiden verschärft werden, muss damit gerechnet werden. Wie groß diese Zone sein wird, ob es mehrere geben kann und welche EURO-Normen mit Fahrverboten belegt werden, wird in den nächsten Monaten geklärt.

Was hat Dresden zur Verbesserung seiner Luftqualität bereits getan:

  • Sanierung des Straßennetzes (Ausbau: 118 Kilometer, neue Deckschicht auf 54 Kilometern, Neubau von 83 Kilometern);
  • Verkehrsberuhigung durch Tempo-30-Zonen;
  • Bau von Fahrradabstellanlagen an 20 Standorten mit 418 Stellplätzen;
  • Gründung des Verkehrsverbundes Oberelbe;
  • Einführung der Güterstraßenbahn (CarGoTram);
  • Errichtung dynamisches Parkleitsystem.

Was wird noch getan:

  • Förderung privater Erdgasfahrzeuge durch die Stadtwerke,
  • Modernisierung der Straßenbahn- und Busflotte,
  • Fahrradkonzept Innenstadt,
  • Ausbau und Weiterentwicklung P+R-System,
  • Parkraumbewirtschaftungskonzepte,
  • Verkehrsbeschränkung für Durchgangsschwerverkehr,
  • Lärmminderungsplan für Striesen und Teile von Blasewitz,
  • Verkehrsberuhigung Innenstadt
  • Mobilitätsmanagement mit Infineon, Beruflichem Schulungszentrum, Internationale Schule
  • Mobilitätskonzept zum Rudolf-Harbig-Stadion
  • Stadtplanung für kurze Wege, effiziente Anbindung von Gewerbegebieten

Was muss noch getan werden:

  • Verbesserung der Infrastrukturqualität durch: Straßenbahnneubaustrecken, z.B. Pfotenhauer Straße, Pillnitzer Landstraße; weitere Entwicklung des Fahrradverkehrs (Netzentwicklung, Streckensanierung und -ausbau, Fahrradabstellanlagen und -verleihstationen) usw.
  • Verkehrsmanagement und -organisation durch: Lkw-Führungskonzept, KombiPunkte, CarSharing, unternehmensbezogene Logistikkonzepte, Grüne Wellen unter Beachtung Vorrang des ÖPNV usw.
  • Mobilitätspläne, Mobilitätsberatung (städtische Kliniken, Behörden, Schulen, Sportstätten und Veranstaltungsbereiche z. B. Ostragehege) usw.
  • Effiziente räumlich-städtebauliche Strukturen durch: Orientierung auf Naherreichbarkeit, Lageeffiziente Anbindung von Gewerbegebieten
  • Lkw-Führungskonzept und Lkw-Stadtplan;
  • Umrüsten der Fahrzeugflotten auf schadstoffarme Fahrzeuge - Gespräche gibt es dazu u. a. mit der IHK, der Kreishandwerkerschaft, dem Taxigewerbe
  • Fortschreiben des Luftreinhalteplanes

Rechtliche Grundlagen

In ihrem fünften Aktionsprogramm zum Umweltschutz aus dem Jahr 1992 hat die Europäische Gemeinschaft eine umfassende Überarbeitung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften über Luftschadstoffe vorgesehen. Das neue Luftqualitätsrecht der EU wurde in nationales Recht umgesetzt durch die 7. Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die 22. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV). Die 7. Novelle zum BImSchG hat im Wesentlichen folgende Neuerungen:

§ 45: die allgemeine Pflicht der Behörden, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Immissionswerte sicherzustellen,

§ 47: Pflicht zur Aufstellung von Luftreinhalte- und Aktionsplänen, wenn die Grenzwerte der 22. BImSchV überschritten werden.

§ 40: Pflicht der Straßenverkehrsbehörden zur Durchführung von Verkehrsbeschränkungen, soweit diese im Luftreinhalte- oder Aktionsplan aufgeführt sind.

Schutzziele der 22. BImSchV sind die Vermeidung, Verhütung und Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt. Die 22. BImSchV legt Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NO), PM10, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (CO) sowie Alarmschwellen für SO2 und NO2 fest.

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