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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/05/pm_006.php 29.05.2015 01:33:57 Uhr 18.09.2024 10:39:45 Uhr

Stadt gründet Sozialstiftung und „Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor“

Der Verwaltungsvorstand der Landeshauptstadt Dresden hat heute die Gründung der Sozialstiftung der Stadt Dresden sowie der Stiftung „Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor" beschlossen. Die beiden kommunalen Stiftungen sind gemeinwohlorientiert und richten ihr Wirkungsfeld auf die Stadt Dresden aus. Die „Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor" dient dem Zweck, Kunst und Kultur zu fördern. „Damit das hohe künstlerische Niveau des Dresdner Kreuzchores weiterhin gewährleistet ist, soll die Stiftung die Erziehung der Chormitglieder, ihre musikalische Ausbildung durch gutes Fachpersonal sowie die nötigen technischen Voraussetzungen absichern", erklärt Finanzbürgermeister Hartmut Vorjohann. „Die Sozialstiftung der Stadt Dresden unterstützt einkommensschwache Personen und Personen mit Behinderungen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Mit den Stiftungsmitteln sollen der Dresden-Pass und der Behindertenfahrdienst der Stadt finanziert werden." Die Landeshauptstadt Dresden stellt pro Stiftung ein Kapital von 13,3 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser Betrag stammt aus dem Verkauf der WOBA Dresden GmbH. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 19. Januar 2006 die Verwendung der Erlöse für die Stiftungen beschlossen.

Sollte der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung die beiden Vorlagen bestätigen, dann setzt sich der Vorstand der Stiftung aus dem Oberbürgermeister, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt, sowie dem Stadtrat, der seine Befugnisse an einen Stiftungsrat bzw. ein Stiftungsgremium überträgt, zusammen.

Der Stiftungsrat setzt sich bei der „Stadtstiftung Dresdner Kreuzchor" wie folgt zusammen:

  • der Beigeordnete für Kultur
  • der Kreuzkantor
  • der Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften
  • vier auf Vorschlag des Kreuzkantors durch den Stadtrat zu wählende Personen.

Das Stiftungsgremium setzt sich bei der Sozialstiftung der Stadt Dresden wie folgt zusammen:

  • der Beigeordnete für Soziales
  • der Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften
  • fünf auf Vorschlag der Fraktionen durch den Stadtrat zu wählende Personen.

Ein Geschäftsführer kann gewählt werden.

Die Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2009/2010 für die Zuschusshöhen für den Dresdner Kreuzchor sowie für die Finanzierung des Dresden-Passes und des Behindertenfahrdienstes bleiben wie bisher bestehen.

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