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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/04/pm_097.php 29.05.2015 01:33:45 Uhr 18.09.2024 10:21:31 Uhr

Stadt verhängt erhebliche Bußgelder zu Himmelfahrt

Mit Blick auf den bevorstehenden Himmelfahrtstag am 1. Mai weist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden darauf hin, dass bei Nichtbefolgen von polizeilichen Anweisungen im Zusammenhang mit Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erhebliche Bußgelder verhängt werden. Dies betrifft vor allem Personen, die trotz Belehrung die polizeilichen Anordnungen nicht befolgen.

So wurden 2007 im Ergebnis von 300 durchgeführten Verfahren wegen Nichtauflösung unerlaubter Ansammlungen Geldbußen in einer Gesamthöhe von 47 500 EUR verhängt. Die einzelnen Geldbußen lagen zwischen 100 und 200 EUR. Das Ordnungsamt wird die Bußgelder spürbar erhöhen, sollten sich Personen wiederholt an solchen Ansammlungen beteiligen. Die Obergrenze für Bußgelder beträgt 1000 EUR.

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