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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/04/pm_022.php 29.05.2015 01:32:29 Uhr 24.11.2024 12:45:22 Uhr

Beschlussvorlage für den Stadtrat zur Entscheidung über das Bürgerbegehren „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“ in den Geschäftsgang eingebracht

Der amtierende Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel hat heute die Beschlussvorlage zum Bürgerbegehren „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen" in den Geschäftsgang eingebracht.

Die Verwaltung wird darin dem Stadtrat vorschlagen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Sowohl die auf den Unterschriftslisten abgedruckte Begründung des Bürgerbehrens als auch der erforderliche Kostendeckungsvorschlag genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Beide Punkte wären für eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger jedoch wesentlich und dürfen daher nicht falsch sein. Außerdem wurde das Begehren nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zweimonatsfrist beantragt. „Wir haben es uns bei dieser überaus wichtigen Entscheidung nicht leicht gemacht und die rechtlichen Voraussetzungen gründlich und umfassend geprüft" sagt der für Bürgerbegehren zuständige Bürgermeister Detlef Sittel.

Die Unterschriften durften schon vor dem Ablauf der dreijährigen Bindefrist gesammelt werden. Das Regierungspräsidium hatte im Vorfeld rechtliche Bedenken geäußert, die in die Prüfung einbezogen werden mussten. „Wäre man diesen Bedenken gefolgt, wäre das Bürgerbegehren schon aus diesem Grund unzulässig. Wir denken jedoch, dass das Fehlen entsprechender gesetzlicher Bestimmungen und die bürgernahe Ausgestaltung des demokratischen Mittels Bürgerbegehren hier entscheidend sind.", sagt Detlef Sittel.

Den zur Abstimmung berufenen Dresdnerinnen und Dresdnern wird allerdings durch die Angaben der Initiatoren nicht deutlich gemacht, welche finanzielle Auswirkungen ihre Entscheidung tatsächlich hat. Die Begründung des Begehrens ist nicht geeignet, den Abstimmungsberechtigten die Bildung eines sachgerechten Urteils zu ermöglichen, weil die Angaben zu Bau-, Betriebs- und Wartungskosten falsch sind. Gerade dies verlangt aber Paragraf 25 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung. Die Bezifferung der Mehrkosten weicht in zweistelliger Millionenhöhe von den Schätzungen der Verwaltung ab. Offen bleibt auch, aus welchen Quellen die Mehrkosten gedeckt werden sollen. „In Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss der Bürger wissen, woher die Gelder kommen sollen. Ihm darf nicht verschwiegen werden, was das für den städtischen Haushalt und auch ihn persönlich bedeutet, dass also etwa Kredite aufgenommen, Steuern erhöht oder noch mehr gespart werden müsste.", ergänzt Detlef Sittel.

Da sich das Bürgerbegehren zum Bau des Tunnel inhaltlich gegen die 2005 durch Bürgerentscheid bestätigten Beschlüsse des Stadtrates zum Bau der Brücke aus den Jahren 1996 bis 2003 richtet, hätte es außerdem innerhalb von zwei Monaten nach dem letzten Beschluss des Stadtrates zum Bau der Brücke eingereicht werden müssen. Das Regierungspräsidium Dresden hatte die Stadt im Februar auf einen möglichen Verstoß gegen Paragraf 25 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung hingewiesen.

Die Vorlage wird nun in den Ausschüssen vorberaten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 30. April 2008.

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