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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/04/pm_001.php 29.05.2015 01:32:13 Uhr 18.09.2024 10:40:44 Uhr

Entscheidung über Bürgerbegehren „Tunnel am Waldschlößchen“ am 30. April

Notwendige Unterschriften sind vorhanden

Der Stadtrat der Stadt Dresden wird am 30. April über das Bürgerbegehren „Welterbe erhalten durch einen Elbtunnel am Waldschlößchen" entscheiden können. Am 11. März hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens dem amtierenden Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel die Unterschriften übergeben. Diese wurden zügig durch die Landeshauptstadt geprüft, mit dem Ergebnis, dass die notwendigen ca. 21 000 gültigen Unterschriften vorliegen. Damit ist das Quorum für ein Bürgerbegehren von 5 Prozent aller Wahlberechtigten erreicht.

Zeitgleich mit der Prüfung der Unterschriften muss auch durch die Verwaltung die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens untersucht werden. Erst im Anschluss an diese Prüfung kann dem Stadtrat eine Entscheidungsvorlage aus Sicht der Verwaltung übergeben werden. Diese rechtliche Prüfung ist bisher nicht abgeschlossen und somit kann auch der 10. April als möglicher Termin für eine Stadtratsentscheidung nicht erreicht werden, zumal die Ausschüsse des Stadtrates ebenfalls noch über das Thema beraten müssen. Dem Stadtrat obliegt dann die letztendliche Entscheidung, ob ein Bürgerentscheid in dieser Sache durchgeführt werden kann.

Schon im Zuge der Unterschriftensammlung hatte die Landeshauptstadt die Initiatoren auf die schwierige und komplexe Situation bei der Fragestellung des Begehrens in einem persönlichen Termin hingewiesen. Auch das Regierungspräsidium hatte den amtierenden Oberbürgermeister über die Bedenken der Rechtsaufsicht informiert. „Es ist niemandem geholfen - auch den Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht -, wenn jetzt die Sorgfalt der Prüfung unter dem verständlichen Wunsch nach einer sehr schnellen Entscheidung leiden würde", sagt der amtierende Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel.

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