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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/03/pm_033.php 29.05.2015 01:31:24 Uhr 16.08.2024 05:53:12 Uhr

Die Stadt Dresden sucht noch Schöffen und Jugendschöffen

Die Landeshauptstadt Dresden sucht für die Amtsperiode 2009 bis 2013 rund 900 Schöffen und 450 Jugendschöffen. Bisher haben sich bereits 1000 Dresdnerinnen und Dresdner gemeldet. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich bis zum 31. März 2008 für das Ehrenamt zu bewerben.

Schöffen sind in strafrechtlichen Angelegenheiten bei der Urteilssprechung tätig. Einsatzorte sind bei leichten Delikten das Amtsgericht oder bei schwereren Delikten das Landgericht.

Jugendschöffen entscheiden ausschließlich in Jugendstrafsachen in den Altersgruppen zwischen 14 bis 18 Jahre, teilweise bis zu 21 Jahre. Jugendschöffen sollen außerdem Erfahrungen in der Erziehung haben, zum Beispiel durch eigene Kinder oder eine Tätigkeit im Verein.

Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste der Landeshauptstadt Dresden sind:

- deutsche Staatsangehörigkeit

- Alter am 1. Januar 2009: mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre

- Hauptwohnsitz in Dresden.

Informationen sowie das erforderliche Bewerbungsformular sind auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden www.dresden.de/wahlen abrufbar.

Auskünfte und Formulare erhalten Interessierte auch in den Ortsämtern und Ortschaften sowie Bürgerbüros.

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