Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2008/03/pm_014.php 29.05.2015 01:31:09 Uhr 18.09.2024 10:35:54 Uhr

Wohin mit den Pflanzenabfällen?

Verbrennen kompostierbarer Abfälle ganzjährig verboten

Viele Dresdner nutzen die Tage im Frühling, um ihren privaten Hausgarten ordentlich herzurichten. Dabei fallen zumeist pflanzliche Abfälle an. Wohin mit diesen Abfällen?

Zahlreiche Anfragen dazu erhält das Sachgebiet untere Abfall- und Bodenschutzbehörde im städtischen Umweltamt. Es kommt dabei auch immer wieder zu Beschwerden über das Verbrennen von Gartenabfällen. Deshalb noch einmal zur Information: Pflanzliche Abfälle gehören auf den Kompost, in die Haus-Biotonne, in gesondert bereitgestellte Sammelbehälter oder auf den Wertstoffhof.

Laut "Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen" ist dem Verrotten, Untergraben oder Kompostieren dieser Reststoffe der Vorrang zu geben. Ist diese Möglichkeit im privaten Bereich nicht gegeben, so sind Gehölzschnitt, Grünabfälle und Laub dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Die Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Dresden bestimmt, Pflanzenabfälle bei den dafür vorgesehen Annahmestellen (siehe Abfallkalender) abzugeben. Die Annahmegebühr dafür beträgt 2,50 Euro je m³ bzw. für Kleinmengen jeweils 0,50 Euro je 0,2 m³.

Die in der Pflanzenabfallverordnung vorgesehene Ausnahmeregelung für das Verbrennen von Gartenabfällen in den Monaten April und Oktober trifft dadurch für die Landeshauptstadt Dresden nicht zu. Die Kleingarten-Rahmenordnung der Landeshauptstadt Dresden besagt, dass das Verbrennen von kompostierbaren Abfällen, Gehölzen usw. ganzjährig verboten ist. Diese Regelungen gelten auch für die eingemeindeten Ortschaften von Dresden. Für die Entsorgung pflanzlicher Abfälle sind dort ebenfalls Annahmestellen eingerichtet.

Anfragen zu diesen grundsätzlichen Regelungen beantwortet das Sachgebiet untere Abfall- und Bodenschutzbehörde im städtischen Umweltamt unter Telefon (03 51) 4 88 61 65, 62 07 oder 62 77.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden