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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/12/pm_061.php 29.05.2015 01:28:26 Uhr 17.07.2024 08:47:04 Uhr

Bürgerbeteiligung zur Ausweisung von Freilaufbereichen für Hunde im Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Heide“

Am 6. Dezember 2007 wurde das Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Heide" mit neuer Abgrenzung und mit neuer Rechtsverordnung vom Stadtrat beschlossen.

Die Dresdner Heide, bereits seit 1971 ein Landschaftsschutzgebiet, ist ein zusammenhängender Waldbestand mit einem dichten Wegenetz für alle Erholungssuchenden. Um die wildlebenden Tiere in der Heide besser zu schützen, wurde in enger Abstimmung mit der für den Wald zuständigen Forstbehörde ein Hundeanleinzwang in die Verordnung aufgenommen. Die Beunruhigung von Wild, aber auch von bodenbrütenden Vogelarten soll vermieden und Ruhezeiten der Tiere besser gewährleistet werden.

Im I. Quartal 2008 wird die neue Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet Dresdner Heide im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und damit rechtskräftig. Zeitgleich werden Freilaufbereiche für Hunde festgelegt. Dafür ist eine Übersichtskarte mit orange unterlegten Vorschlägen der Freilaufflächen für Hunde im Internet unter www.dresden.de/artenschutz eingestellt.

Das Umweltamt bietet allen Bürgern die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Hinweisen bis zum 15. Januar 2008 an der Ausweisung der Freilaufbereiche zu beteiligen. Schicken Sie bitte Ihre Vorschläge möglichst in Verbindung mit einem Kartenausdruck an Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Kennwort: LSG Dresdner Heide, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

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