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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/12/pm_0575.php 29.05.2015 01:28:34 Uhr 18.09.2024 10:33:27 Uhr

Dresden sichert Arbeitsplätze für Behinderte

Die Landeshauptstadt Dresden ist eine der wenigen deutschen Städte, die Arbeitsplätze für Behinderte unterstützt und sichert. Je Behindertenarbeitsplatz zahlt sie einen jährlichen Zuschuss von 1100 Euro.

Seit November 1995 werden die im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden von der Stadtreinigung Dresden GmbH getrennt erfassten Elektroaltgeräte durch Werkstätten des Ortsvereins der Lebenshilfe Dresden e.V. für die Verwertung demontiert. Die Anzahl der Beschäftigten entwickelte sich seitdem in der Behindertenwerkstatt Schleswiger Straße 17 von anfangs zehn auf 58 und in der Außenstelle Scharfenberger Straße 146 von sechs auf 14 Mitarbeiter. Mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 16. März 2005 änderte sich die Verantwortung für die Entsorgung dieser Geräte. Sie ging von der Stadt (als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger) auf die Hersteller über, die Entsorgungsfirmen ihrer Wahl damit beauftragten. Dadurch erhielten die Behindertenwerkstätten bundesweit erheblich weniger Geräte zur Demontage.

Die Stadt nutzt seit dem 24. März 2006 die Möglichkeit dieses Gesetzes, um einzelne Gerätegruppen in eigener Verantwortung entsorgen zu lassen. Haushaltgroßgeräte sowie Geräte der Informations-, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik werden weiterhin von den Behindertenwerkstätten der Lebenshilfe demontiert. Allein im Jahr 2007 wurden von den behinderten Mitarbeitern der Lebenshilfe rund 2500 Haushaltgroßgeräte, 30 000 Bildschirme und 530 Tonnen andere Elektro-Altgeräte von Hand zerlegt. Damit wurden wertvolle Rohstoffe gewonnen und Schadstoffe eliminiert.

Im November 2007 haben sich die Ausschüsse für Umwelt und Kommunalwirtschaft sowie für Finanzen und Liegenschaften für die Beibehaltung dieser Verfahrensweise ausgesprochen, um die Arbeitsplätze für Behinderte weiter zu sichern.

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