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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/11/pm_086.php 29.05.2015 01:27:27 Uhr 18.09.2024 10:22:02 Uhr

Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch

Das städtische Umweltamt kontrolliert stichprobenartig Verkaufseinrichtungen, ob sie die Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch technischer Geräte und Autos erfüllen. Diese Kontrollen geben den Verbrauchern eine höhere Sicherheit beim Einkauf energiesparender Geräte und emissionsarmer Autos, die nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel schonen. Es besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für den Energie- und Ressourcenverbrauch von Haushaltgroßgeräten, Lampen, Raumklimageräten und Vorschaltgeräten für Leuchtstofflampen sowie für den Kraftstoffverbrauch und die Kohlendioxid-Emission von Autos. Die Energielabel auf jedem einzelnen Gerät informieren über die Energieeffizienzklasse, den Energieverbrauch, den Wasserverbrauch und die Geräuschbelastung. Nicht nur die einzelnen Geräte, sondern auch Musterküchen mit Elektrogeräten sind zu kennzeichnen. Autoverkäufer sind verpflichtet, die Verbrauchsdaten und Emissionswerte neuer Autos auszuzeichnen. Sie sind außerdem angehalten, über Fahrzeuge und deren Verbrauchs- und Schadstoffnormen Auskunft zu geben. Der Käufer hat das Recht, darüber informiert zu werden. Dieses Recht ist im Deutschen Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz vom 30. Januar 2002 festgeschrieben. Es wird ergänzt von Deutschen Kennzeichnungsverordnungen sowie Aussagen in Richtlinien der Europäischen Union. Im Internet kann sich jeder über die gesetzlichen Regelungen unter www.energienetz.de und über Energie-Label unter www.eu-label.de informieren.

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