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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/11/pm_058.php 29.05.2015 01:27:06 Uhr 16.08.2024 06:01:17 Uhr

Geflügelpest – wesentliche Schutzregeln bleiben bestehen

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt  informiert   

Die wesentlichen Regeln zum Schutz vor der Geflügelpest bleiben auch mit neuer Rechtsgrundlage bestehen. Darüber informiert das Dresdner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die zuvor bestehenden Verordnungen wurden jetzt in einer einzigen zusammengeführt, die vorerst unbefristet gilt.

Um Geflügelbestände vor einem möglichen Eintrag des Tierseuchen-Erregers durch die heimische Wildvogelpopulation zu bewahren, haben Geflügelhalter weiterhin ihr Geflügel in geschlossenen Ställen unterzubringen. Möglich ist auch die Haltung in einer Schutzvorrichtung mit einer überstehenden, nach oben gegen Einträge geschützten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung.

Erneut hat Dresden von der rechtlichen Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht und in einer Allgemeinverfügung die Bedingungen für die Freilandhaltung fortgeschrieben. Die Ausnahmegenehmigung für Freilandhaltung gilt im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme eines jeweils 500 Meter breiten Streifens links und rechts der Elbe, wo keine Freilandhaltung zulässig ist. Die Ausnahmegenehmigung gilt zudem nicht in dem Falle, dass Geflügelpest festgestellt und Restriktionszonen eingerichtet würden.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt fordert Halter von Geflügel dringend auf, soweit noch nicht geschehen, ihren Tierbestand  dort anzuzeigen. Zusätzlich ist bis zum 30. April 2008 mitzuteilen, ob das Geflügel in Ställen oder im Freien gehalten wird. Weiterhin haben alle Geflügelhalter ein Bestandsregister zu führen, in dem Herkunft und Verbleib jedes Tieres zu dokumentieren sind. Die gleiche Anforderung gilt für Halter von Vögeln anderer Arten zu Erwerbszwecken. Bei erhöhter Anzahl von Tierverlusten oder dem Auftreten erheblicher Krankheitserscheinungen ist vom Geflügelhalter eine unverzügliche Ursachenabklärung durch einen Tierarzt zu veranlassen. Neu festgelegt wurden die Anforderungen an Ausstellungen oder Märkte mit Geflügel und anderen Vögeln.

Die Allgemeinverfügung wird im Dresdner Amtsblatt Nr. 48/2007 am Donnerstag, dem 29. November 2007, veröffentlicht. Außerdem ist sie im Internet unter www.dresden.de/gefluegel abrufbar und in den Bürgerbüros und Ortschaften einzusehen. Anfragen von Geflügelhaltern beantworten die Fachleute im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden. Sie sind erreichbar unter Telefon 4 08 05 11, Telefax 4 08 05 13 und E-Mail veterinaeramt@dresden.de. Zuwiderhandlungen gegen Anforderungen der Geflügelpest-Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bis zu 25 000 Euro geahndet werden können.

 

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