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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/11/pm_055.php 29.05.2015 01:27:00 Uhr 18.09.2024 10:34:58 Uhr

Dresdner Konzept gegen Wohnungslosigkeit und für Wohnungen für Einkommensschwache

Obdachlosigkeit verhindern - Betroffenen helfen

Eine Wohnung ist mehr als eine Unterkunft. Sie bietet u. a. Sicherheit, Schutz, Vertrauen, Rückzugsmöglichkeit, Unabhängigkeit und Raum für Freizeitgestaltung. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht unserer Gesellschaft (Artikel 13 Grundgesetz). Wie kann es passieren, dass Menschen in unserer Gesellschaft wohnungslos sind? Vorrangige Gründe: Mietschulden, Trennung von Lebensgemeinschaften, Auszug bei Bekannten und Verlassen des Elternhauses. Die Verwaltung hat zwei Beschlussvorlagen in den Stadtrat eingebracht, die sich mit der Wohnraumsituation in der Landeshauptstadt Dresden und mit der Versorgung Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen befassen.

Mit Stand 31. Oktober 2007 gab es in der Landeshauptstadt Dresden 348 Obdachlose. Davon erhalten 305 Erwerbsfähige Leistungen der AGRE. In den Übergangswohnheimen lebten zum 25. Oktober 2007 insgesamt 195 Menschen. Durch die Landehauptstadt Dresden werden gegenwärtig 242 Übernachtungsplätze in den Übergangswohnheimen zur Verfügung gestellt. Die Auslastung liegt bei ca. 80 Prozent.

Bevor jemand durch den Verlust seiner Wohnung in ein Übergangswohnheim einziehen muss, gibt es verschiedene Hilfsmöglichkeiten. So können beispielweise Mietrückstände für den Wohnungserhalt durch das Sozialamt oder durch die ARGE übernommen werden. (SGB II, § 22 Abs. 5 durch die ARGE, SGB XII, § 34 Abs.1 durch das Sozialamt).

Bevor es zu einer Zwangsräumung kommt, wird eine Räumungsklage erlassen. Die Zahl der Räumungsklagen ist seit 2004 rückläufig. Gab es 2004 in Dresden durchschnittlich noch 92 Räumungsklagen monatlich, sind es 2007 (Ende Oktober) durchschnittlich 66 Räumungsklagen monatlich. Angezeigte Zwangsräumungen sind ebenfalls seit 2004 rückläufig: 2004 durchschnittlich 58 Zwangsräumungen monatlich, 2007 (Ende Oktober) durchschnittlich 47 Zwangsräumungen monatlich. Im Jahr 2004 konnten von den angekündigten Zwangsräumungen 32 Prozent abgewendet werden. In diesem Jahr waren es bis Ende Oktober 36 Prozent.

In der Landeshauptstadt Dresden gibt es folgende Angebote für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen: Beratungsstellen als ambulante Hilfen, Ambulant betreutes Wohnen, Begegnungsstätten und Einrichtungen der Grundversorgung sowie Übergangswohnheime und Übernachtungsstätten.

Wohnungen für Einkommensschwache

Wohnungen müssen bezahlbar sein, sonst drohen Mietschulden, Zwangsräumung und im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit. Können Haushalte trotz Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen (Wohngeld, Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe) ihre Miete nicht mehr bezahlen und benötigen Hilfe beim Finden einer bezahlbaren Wohnung, können sie sich an das Sachgebiet Wohnungsfürsorge im Sozialamt (Junghansstraße 2) unter Telefon (03 51) 4 88 1290 wenden.

Nach Auswertung der Kommunalen Bürgerumfrage 2005 sind ca. 39 700 Haushalte von insgesamt 264 700 in Dresden „einkommensschwach". Das sind ca. 15 Prozent der Dresdner Haushalte. Sie erhalten bereits Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Wohnraumes. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass die Miete nicht mehr bezahlt wird. Gründe hierfür können z.B. Schuldenhäufungen, Arbeitsplatzverlust, keine zeitnahe Leistungsgewährung u. a. sein.

Die Landeshauptstadt Dresden hält in einem Bestand von ca. 8 000 Wohnungen Belegungsrechte vor. In diese Wohnungen werden Notfälle vermittelt, sofern der Vermieter keine Vorbehalte gegen den benannten Haushalt hat. Gegenwärtig stehen davon ca. 380 Wohnungen zur Verfügung. Die Wohnungen mit angemessener Miete (nach den derzeitigen Regelungen zur Angemessenheit) sind über den gesamten Dresdner Wohnungsbestand verteilt .

Im Konzept „Wohnungsangebote für Einkommensschwache" werden Entwicklungen bis 2020 aufgezeigt und notwendige Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Wohnungsangebotes für einkommensschwache Haushalte vorgeschlagen. Gemeinsam mit der ARGE sollen Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und gezielt in Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Das geht am besten, wenn alle Akteure: Sozialamt, ARGE und Jugendamt zusammenarbeiten. Deshalb werden die Behörden gemeinsame Regeln verabreden. Neue Angebote sind zu schaffen für Wohnungslose, die keinen Mietvertrag mehr erhalten (Gewährleistungswohnen/ Integrationswohnen). Außerdem soll die Information der Betroffenen verbessert und das Wohnungsangebot besser an den Bedarf einkommensschwacher Haushalte angepasst werden.

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