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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/11/pm_005.php 29.05.2015 01:26:18 Uhr 19.10.2024 04:56:40 Uhr

Meldestellen und Bürgerbüros übernehmen Änderungen auf Lohnsteuerkarten

Wer sein Dokument nicht braucht, gibt es bitte ans Finanzamt

Die Post hat den Dresdner Einwohnern die Lohnsteuerkarten für 2008 zugestellt. Wer noch keine bekommen hat, kann sie in der Zentralen Pass- und Meldestelle oder in einem Bürgerbüro ausstellen lassen. Wer die Lohnsteuerkarte verloren hat, erhält dort einen Ersatz gegen fünf Euro Gebühr.

Meldestellen und Bürgerbüros sind auch die richtige Anlaufstelle, wenn Daten sich nach dem Stichtag 20. September geändert haben. Dazu gehören Angaben zum Familienstand oder zur Geburt eines Kindes.

Mit dem Beschluss des Haushaltbegleitgesetzes 2004 wurde der ehemalige Haushaltsfreibetrag abgeschafft. Dafür wird seit 2005 der Entlastungsbetrag von 1308 Euro pro Kalenderjahr (Lohnsteuerklasse II) für Alleinerziehende gewährt. Die Lohnsteuerklasse wurde im automatisierten Verfahren nur bei den alleinerziehenden Steuerpflichtigen eingetragen, die eine entsprechende Erklärung/Verpflichtung abgegeben haben.

Wer diese Erklärung/Verpflichtung abgeben möchte, wendet sich bitte an die Zentrale Pass- und Meldestelle oder ein Bürgerbüro. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Steuerklasse II in der Lohnsteuerkarte nachgetragen. Für Kinder über 18 Jahre trägt das zuständige Finanzamt die Lohnsteuerklasse II und den Kinderfreibetrag ein. Für Kinder, die außerhalb der Gemeinde leben, muss bei der Eintragung von Kinderfreibeträgen die steuerliche Lebensbescheinigung vorgelegt werden. Die Gemeinde, in der das Kind mit der Hauptwohnung gemeldet ist, stellt sie aus.

Das Informationsheft „Lohnsteuer" wurde in diesem Jahr nicht mehr aufgelegt. Die Informationen sind im Internet unter www.smf.sachsen.de nachzulesen. Das Finanzamt hilft bei Fragen weiter. Die Internetadressen lauten www.Finanzamt-Dresden-I.de, www.Finanzamt-Dresden-II.de oder www.Finanzamt-Dresden-III.de.

Wichtig: Wer seine Lohnsteuerkarte 2007 für eine Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht benötigt, gibt sie bitte dem zuständigen Finanzamt zurück. Die Lohnsteuerkarten sind eine wichtige Grundlage zur Ermittlung des Anteils der Lohn- und Einkommenssteuer, der Dresden zusteht. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der Gemeinde und wirkt sich zum Nachteil der Einwohner aus.

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