Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/11/pm_004.php 29.05.2015 01:26:17 Uhr 04.01.2025 19:10:26 Uhr |
Winterdienstperiode 2007/ 2008
Der nächste Winter steht bevor und es gibt keinen Grund zur Annahme, dass dieser wieder so mild und schneearm wird wie der von 2006/2007. An nur 28 Tagen musste Glätte bekämpft und an acht Tagen geräumt werden.
Der Winterdienst der Landeshauptstadt Dresden betreut ca. 700 Kilometer des insgesamt rund 1 400 Kilometer langen Straßennetzes und ca. 56 Kilometer Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege. Auf 81 Straßenkilometern dürfen aus Gründen des Umweltschutzes keine Auftaumittel eingesetzt werden.
Insgesamt 46 Fahrzeuge stehen bereit, um die Dresdner Straßen zu beräumen und zu streuen. Davon sind 42 Fahrzeuge mit Feuchtsalzstreueinrichtung und Räumtechnik ausgestattet. Dazu kommen vier Fahrzeuge, die ausschließlich räumen können. Alle Fahrzeuge werden zweischichtig besetzt. Auftragnehmer für den Winterdienst sind der Regiebetrieb „Zentrale Technische Dienstleistungen" der Landeshauptstadt Dresden und elf mittelständische Unternehmen unserer Stadt, die zum Teil eigenverantwortlich bestimmte Territorien an der Peripherie räumen und streuen.
Salz ist in den Lagerhallen des Regiebetriebes „Zentrale Technische Dienstleistungen" in ausreichender Menge noch von der letzten Wintersaison vorhanden. Außerdem sind ca. 200 Tonnen Splitt und Sand, 200 Kubikmeter Granulat und 120 Kubikmeter Magnesiumchlorid-Lösung für Feuchtsalz eingelagert. Verträge zur kurzfristigen Lieferung von weiterem Tausalz, Splitt und anderem Streumaterial sind abgeschlossen.
Für den Winterdienst sind für 2007 wegen des vergangenen milden Winters nur Haushaltsmittel in Höhe von 550 000 Euro eingeplant. Für 2008 stehen 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Anliegerpflichten
Im Sächsischen Straßengesetz (§ 51, Abs.3/5) heißt es: „Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen." Auf dieser Grundlage wurde die Winterdienstanliegersatzung der Landeshauptstadt Dresden beschlossen, deren gültige Fassung vom 7. Dezember 2001 im Amtsblatt vom 13. Dezember 2001 veröffentlicht worden ist.
In der Satzung sind die Anliegerpflichten bei Schneefall und Glätte auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Treppen und Fahrbahnen ohne Gehweg geregelt. So muss ein Gehweg bei Bedarf unter Umständen in einer größeren Breite als in der bisher immer zitierten Breite von 1,50 Meter geräumt und gestreut werden. Dieser Fall trifft insbesondere zu, wenn Bushaltestellen vorhanden sind. Sie sind ebenfalls zu beräumen und zu streuen.
Schnee, der zusammengeschoben wird, gehört keinesfalls auf die Fahrbahn. Straßenabläufe, Hydranten, Gas- und Wasserschieber müssen freigelegt und frei gehalten werden. Die Winterdienstanliegerpflichten sind wochentags von 7 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 Uhr bis 20 Uhr wahrzunehmen. Dabei ist es unwesentlich, ob die Landeshauptstadt Dresden auf öffentlichen Gehwegen (z. B. in Fußgängerzonen oder auf bedeutenden Fußgängerüberwegen) ebenfalls Winterdienstleistungen ausführt. Die Verpflichtung für den Anlieger besteht in jedem Fall. In Fußgängerzonen genügen angemessen breite Streifen in der Mitte und am Rand mit mehreren Querverbindungen.
Die Kommunen sind befugt und verpflichtet, die Einhaltung der Winterdienstanliegerpflichten zu kontrollieren. Säumige Anlieger werden angehalten, ihren Pflichten nachzukommen, gegebenenfalls unter Androhung einer Geldbuße.
Die Winterdienstsatzung ist zu finden auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/satzungen.
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