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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/10/pm_072.php 29.05.2015 01:25:41 Uhr 16.08.2024 05:36:25 Uhr

Anmeldung der schulpflichtigen Kinder Klasse 1 für das Schuljahr 2008/2009

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2008/09 für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2001 und dem 30. Juni 2002 geboren sind, die Schulpflicht. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30.September 2008 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.

Die Stadt bittet die Eltern, ihre Kinder an einer Grundschule ihres Grundschulbezirkes anzumelden. Welche Schulen infrage kommen, steht in der Meldebestätigung des Schulverwaltungsamtes. Die Bescheinigung wird den Eltern bis Mitte Oktober zugesandt. Eltern, welche diese Aufforderung nicht erhalten haben, melden die Kinder bitte unaufgefordert in der Grundschule an.

Zur Schulmeldung mitzubringen sind der Personalausweis des Sorgerechtsinhabers, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes und die Meldebestätigung des Schulverwaltungsamtes für das Schuljahr 2008/2009. Über die Aufnahme und die Zuweisung entscheidet der Schulleiter. Auch Kinder, die eine andere als die zuständige kommunale Grundschule oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen nach der sächsischen Grundschulordnung zuerst in der zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.

Für die Anmeldung sind zwei Termine vorgesehen: Dienstag, 30. Oktober und Donnerstag, 8. November, jeweils 14 bis 18 Uhr.

Weitere Hinweise und eine Übersicht über alle Grundschulen der Landeshauptstadt Dresden finden sich unter www.dresden.de\schulen. Rückfragen sind im Schulverwaltungsamt, Fiedlerstraße 30, unter Telefon (03 51) 4 88 92 45 und 4 88 92 44 möglich.

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