Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/10/pm_003.php 29.05.2015 01:24:43 Uhr 02.12.2024 04:26:22 Uhr |
Appell des Schulverwaltungsamtes: Schwimmen ist Teil des Schulunterrichtes
Die Landeshauptstadt Dresden hat im September dieses Jahres umfassend dargestellt, dass es keine Sicherheitsbedenken für den Schwimmunterricht in der Schwimmhalle Freiberger Straße gibt. Die Eltern wurden in einem Elternabend über die Unbedenklichkeit des Schwimmhallenbesuches sowie über die Schulpflicht ihrer Kinder informiert. Deshalb zeigt das Schulverwaltungsamt jetzt Unverständnis, warum einzelne Eltern ihre Kinder nicht zum Schwimmunterricht schicken.
Damit die Eltern ihre Beweggründe umfassend darstellen können, wurde ihnen ein Anhörungsschreiben zugeschickt. Das ist kein Bußgeldbescheid. Je nach Stellungnahme und unter Würdigung der gesamten Umstände wird entschieden, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und ob sie zu ahnden ist. Dies entspricht dem bei angezeigten Schulpflichtverletzungen üblichen Verfahren. Gemäß § 26 (1) des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen besteht Schulpflicht. Nach § 26 (2) erstreckt sich diese u. a. auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichtes. Nach § 31 (1) haben die Eltern Sorge zu tragen, dass ihr Kind am Unterricht sowie anderen schulischen Veranstaltungen teilnimmt.
Das Schulverwaltungsamt appelliert noch einmal an die Eltern, ihre Kinder zum Schwimmunterricht zu schicken.
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