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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/09/pm_095.php 29.05.2015 01:24:35 Uhr 04.01.2025 19:21:43 Uhr

Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläumsdaten

Der Oberbürgermeister möchte auch im Jahr 2008 allen Dresdnern gratulieren, die ihr 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum feiern können.

Da die Eheschließungsdaten nur in Einzelfällen amtlich bekannt sind, werden die Jubilare gebeten sich möglichst umgehend, jedoch spätestens vier Wochen vor dem Ereignis schriftlich bei der Landeshauptstadt Dresden, Einwohner- und Standesamt, Sachgebiet Meldewesen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden zu melden.

Die Meldung kann ebenfalls in einem Dresdner Bürgerbüro bzw. in jeder Meldestelle in den Verwaltungsstellen oder der Zentralen Pass- und Meldestelle erfolgen. Als Nachweis ist eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde erforderlich.

Vorgesehen ist die Bekanntgabe dieser Ehejubiläen sowie der 90., 100. und jedes weiteren Geburtstages im „Dresdner Amtsblatt".

Wer die Bekanntgabe nicht wünscht, muss dies formlos gem. § 33 Abs. 2 und 4 Sächsisches Meldegesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 4. Juli 2006 einem Bürgerbüro oder einer Meldestelle mitteilen. Der Widerspruch bleibt dann bis zum Widerruf im Melderegister eingetragen.

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