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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/09/pm_084.php 29.05.2015 01:24:24 Uhr 18.09.2024 10:11:44 Uhr

Blauzungenkrankheit – Dresdner Territorium ist Beobachtungsgebiet

Tierseuchenausbruch im Landkreis Delitzsch führt zu Einschränkungen für Halter von Wiederkäuern

 

 

Wegen des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Sachsen - einer Tierseuche, die Wiederkäuer betrifft und die für Menschen ungefährlich ist - wurde ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Es schlägt einen Radius von 150 Kilometern um den Ausbruchsort im Landkreis Delitzsch und schließt das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Dresden mit ein. Ab sofort und vorerst unbegrenzt gelten im Stadtgebiet bestimmte Vorschriften für die Halter von Rindern, Schafen, Ziegen, kamelartigen Tieren und Wildwiederkäuern. Sie sind verpflichtet, sofern nicht schon geschehen, ihren Tierbestand beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden, anzuzeigen: Telefon 408 05 11, Telefax 408 05 13, E-Mail veterinaeramt@dresden.de. Außerdem gelten Einschränkungen für den Tiertransport in Dresden. Weitere Informationen sind einer Allgemeinverfügung zu entnehmen. Sie ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erhältlich oder im Internet unter www.dresden.de/blauzungenkrankheit nachzulesen. Außerdem wird sie im Dresdner Amtsblatt am 5. Oktober 2007 veröffentlicht.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die durch bestimmte Mücken (Gnitzen) übertragen wird. Betroffen sind ausschließlich Wiederkäuer. Andere Tierarten und Menschen  können nicht infiziert werden. Die Krankheit äußert sich durch Fieber und Störungen des Allgemeinbefindens. Außerdem zählen Veränderungen an Maul, Klauen und Euter zu den Symptomen. Bei Auffälligkeiten in einem Tierbestand ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu benachrichtigen.

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