Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/08/pm_045.php 29.05.2015 01:22:23 Uhr 02.12.2024 02:46:39 Uhr |
20 Euro Zuckertütengeld für Schulanfänger
Stadt zahlt sozial schwachen Familien einmalige Unterstützung
Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt jetzt sozial schwache Familien mit Schulanfängern. Einmalig 2007 zahlt sie ein so genanntes Zuckertütengeld in Höhe von 20 Euro je Erstklässler. Der Auszahlungszeitraum beginnt am 27. August und endet am 14. September. Es handelt sich um eine Barauszahlung, die von den Kassen der Stadt aus der Sammelstiftung und dem Nachlassfond für soziale Zwecke geleistet wird.
Vorausgesetzt ist ein Antrag, der bereits ab 23. August gestellt werden kann. Zuständig sind die folgenden Außenstellen der Abteilung Soziale Leistungen des Sozialamtes:
für Kinder mit Hauptwohnsitz in
Dresden-Nord - Rathaus Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden,
Dresden-Süd, -Mitte und -West - Rathaus Cotta, Lübecker Straße 121, 01157 Dresden und
Dresden-Ost - Rathaus Leuben, Hertzstraße 23, 01257 Dresden.
Geöffnet ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr.
Vorzulegen sind der Dresden-Pass oder ein gültiger Bescheid für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII und die Schulbescheinigung über die Aufnahme in die erste Klasse ab September 2007. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Zahlung dann in den Stadtkassen Dr.-Külz-Ring 19, Riesaer Straße 7 und Theaterstraße 11 montags bis freitags außer mittwochs von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.
Familien mit Schulanfängern, die laufende Leistungen nach AsylbLG erhalten, sind ebenfalls anspruchsberechtigt, erhalten die Auszahlung aber im Sachgebiet Ausländer/Aussiedler auf der Riesaer Straße 7, Erdgeschoss.
Landeshauptstadt Dresden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
+49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail
E-Mail
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden