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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/07/pm_060.php 29.05.2015 01:21:20 Uhr 17.07.2024 08:47:01 Uhr

Geflügelpest – keine Entwarnung für Tierhalter und Bürger

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erinnert an Vorsorge  

 

 

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist darauf hin, dass es hinsichtlich der Geflügelpest keine Entwarnung gibt. Um Geflügelbestände weiter vor einem möglichen Eintrag des Tierseuchen-Erregers durch die heimische Wildvogelpopulation zu bewahren, gelten die bestehenden Schutzbestimmungen mit einer grundsätzlichen Stall- und Volierenhaltung unverändert fort. Die per Ausnahmegenehmigung mögliche Freilandhaltung ist mit einer Anzeigepflicht beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt verbunden. Auch Tierbesitzer, die nicht ganzjährig Geflügel halten, müssen dem nachkommen. In einem jeweils 500 Meter breiten Streifen links und rechts der Elbe ist Freilandhaltung verboten. 

Sollten Geflügelhalter Leistungsabfälle in ihren Tierbeständen bemerken oder gar vermehrte Verluste verzeichnen, so haben sie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren, damit ein Verdacht abgeklärt werden kann. Die wichtigsten Vorsorgeanforderungen an Geflügelhalter sind nach wie vor:

kein Füttern des Geflügels im Freien

kein Tränken mit Oberflächenwasser

Freilauf nur in eingegrenzten Flächen

kein Zutritt für fremde Personen

Desinfektionseinrichtungen an den Zugängen.

Bürger werden gebeten, im Stadtgebiet aufgefundene tote Vögel nicht anzufassen und die Feuerwehr-Leitstelle, ständig erreichbar über Telefon 8 15 50, zu informieren. Einzelne verendete Singvögel können über die graue Tonne entsorgt werden, da von ihnen keine Gefahr ausgeht. Anfragen von Geflügelhaltern beantworten die Fachleute im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Burkersdorfer Weg 18, 01189 Dresden. Sie sind unter Telefon 4 08 05 11, Telefax 4 08 05 13 und E-Mail veterinaeramt@dresden.de zu erreichen.

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