Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/07/pm_020.php 29.05.2015 01:20:38 Uhr 30.11.2024 01:37:54 Uhr |
Hochwasserschutz auf linkselbischen Deichen in Cossebaude und Stetzsch
Untere Wasserbehörde kontrolliert Einhaltung von Bestimmungen
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen hat die Deiche in Cossebaude und Stetzsch saniert und ertüchtigt entsprechend des Deichsicherungserlasses des Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung. Der Hochwasserschutz für Cossebaude und Stetzsch wurde damit erheblich verbessert.
Die untere Wasserbehörde im Umweltamt macht auf die folgenden wasserrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Deiche aufmerksam.
Die Anlieger, Eigentümer und Besitzer von Deichen haben alles zu unterlassen, was die Unterhaltung oder die Sicherheit des Deiches beeinträchtigen kann. Auf den Deichen und deren Schutzstreifen - beidseitig fünf Meter, gemessen vom Deichfuß - sind verboten:
1. das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern,
2. das Schädigen und Entfernen der Grasnarbe,
3. die Errichtung von baulichen Anlagen und Einfriedungen,
4. das Setzen von Masten und sonstigen Merkzeichen,
5. Abgrabungen und Eintiefungen,
6. das Verlegen von Leitungen im Boden,
7. das Halten von Geflügel,
8. das Weiden und Treiben von Huftieren, ausgenommen das Hüten von Schafen,
9. das Lagern von Stoffen und Gegenständen sowie
10. das Befahren mit Kraftfahrzeugen und das Reiten außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen.
Ausnahmen von den Verboten können von der Wasserbehörde zugelassen werden, wenn sie der Unterhaltung des Deiches dienen oder im besonderen öffentlichen oder privaten Interesse sind. Ob Ausnahmeregelungen möglich und erforderlich sind, entscheidet die untere Wasserbehörde für jeden Einzelfall auf Antrag in einem Prüfverfahren.
Das Umweltamt kontrolliert verstärkt, ob die Verbote beachtet werden. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 100 000 Euro geahndet werden. Die Beseitigung der Schäden geht zulasten des Verursachers. Hinweise über Verstöße nehmen das Ordnungsamt, die Polizei oder die untere Wasserbehörde entgegen.Landeshauptstadt Dresden
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