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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/07/pm_013.php 29.05.2015 01:20:31 Uhr 30.11.2024 01:36:41 Uhr

Stadt fördert Schallschutzfenster

Erstmalig können die Eigentümer von Häusern an besonders lauten Dresdner Straßen Zuschüsse für den Einbau lärmdämmender Fenster erhalten. Dabei handelt es sich um die in der Tabelle genannten Wohngebäude, die vor dem 3. Oktober 1990 bezugsfertig gewesen sind und bei denen Lärmbelastungen von tags mehr als 75 Dezibel oder nachts mehr als 65 Dezibel festgestellt worden sind.

Straße

Adressen

Bautzner Landstraße

Bautzner Landstraße 4, 8-12, 14-24 und 26-30
Collenbuschstraße 32
Plattleite 51 und 68
Rißweg 61

Bautzner Straße

Bautzner Straße 20, 22, 27, 27b, 30, 32, 41, 43, 46, 48-54, 56, 58, 60, 62, 63, 65, 67, 69, 71, 75, 77, 79 und 81

Hoyerswerdaer Straße 39
Tieckstraße 29
Löwenstraße 11 und 12

Körnerplatz

Körnerplatz 2, 4, 6, 7 und 9
Dammstraße 2

Radeburger Straße

Radeburger Straße 14, 16, 18 und 20
Pappelweg 22a

Teplitzer Straße

Teplitzer Straße 32, 36, 43b, 49, 49b, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 72, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85,

Geystraße 2
Kurt-Frölich-Straße 18
Gostritzer Straße 1
Gotthardt-Kuehl-Straße 14
Dohnaer Straße 59 und 61

Die Zuschüsse betragen bis zu 150 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche. Gefördert wird auch der Einbau lärmgedämmter Lüftungseinrichtungen mit bis zu 40 Prozent der dafür entstehenden Kosten. Die Einzelheiten richten sich nach den „Richtlinien für die Gewährung verlorener Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren“, die im Internet unter www.dresden.de/ Stadtentwicklung und Umwelt/Umwelt/Lärm/Straßenverkehr/Straßen mit großer Lärmbelastung eingesehen werden können oder auf Wunsch zugesandt werden.Interessierte Eigentümer können sich ab sofort schriftlich melden unter: Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Postfach 120020, 01001Dresden; Kennwort: Schallschutzfensterprogramm Ein Ingenieurbüro nimmt dann Kontakt auf, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und begleitet die Lärmsanierung vom Ausfüllen der Antragsunterlagen bis zur Abnahme der Bauleistungen. Es stehen Fördermittel in Höhe von 60 000 Euro zur Verfügung. Die Anfragen werden in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.