Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/07/pm_013.php 29.05.2015 01:20:31 Uhr 30.11.2024 01:36:41 Uhr |
Stadt fördert Schallschutzfenster
Erstmalig können die Eigentümer von Häusern an besonders lauten Dresdner Straßen Zuschüsse für den Einbau lärmdämmender Fenster erhalten. Dabei handelt es sich um die in der Tabelle genannten Wohngebäude, die vor dem 3. Oktober 1990 bezugsfertig gewesen sind und bei denen Lärmbelastungen von tags mehr als 75 Dezibel oder nachts mehr als 65 Dezibel festgestellt worden sind.
Straße |
Adressen |
Bautzner Landstraße |
Bautzner Landstraße 4, 8-12, 14-24 und 26-30 |
Bautzner Straße |
Bautzner Straße 20, 22, 27, 27b, 30, 32, 41, 43, 46, 48-54, 56, 58, 60, 62, 63, 65, 67, 69, 71, 75, 77, 79 und 81 |
Hoyerswerdaer Straße 39 |
|
Körnerplatz |
Körnerplatz 2, 4, 6, 7 und 9 |
Radeburger Straße |
Radeburger Straße 14, 16, 18 und 20 |
Teplitzer Straße |
Teplitzer Straße 32, 36, 43b, 49, 49b, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 72, 73, 75, 77, 79, 81, 83, 85, |
Geystraße 2 |
Die Zuschüsse betragen bis zu 150 Euro pro Quadratmeter Fensterfläche. Gefördert wird auch der Einbau lärmgedämmter Lüftungseinrichtungen mit bis zu 40 Prozent der dafür entstehenden Kosten. Die Einzelheiten richten sich nach den „Richtlinien für die Gewährung verlorener Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren“, die im Internet unter www.dresden.de/ Stadtentwicklung und Umwelt/Umwelt/Lärm/Straßenverkehr/Straßen mit großer Lärmbelastung eingesehen werden können oder auf Wunsch zugesandt werden.Interessierte Eigentümer können sich ab sofort schriftlich melden unter: Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Postfach 120020, 01001Dresden; Kennwort: Schallschutzfensterprogramm Ein Ingenieurbüro nimmt dann Kontakt auf, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und begleitet die Lärmsanierung vom Ausfüllen der Antragsunterlagen bis zur Abnahme der Bauleistungen. Es stehen Fördermittel in Höhe von 60 000 Euro zur Verfügung. Die Anfragen werden in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.