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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/06/pm_088.php 29.05.2015 01:19:57 Uhr 19.10.2024 04:57:49 Uhr

Urteilsverkündung im Räumungsrechtsstreit um Festspielhausgelände in Hellerau

Oberlandesgericht Dresden weist Berufung zurück

Vor dem Oberlandesgericht Dresden fiel heute die Entscheidung im Räumungsrechtsstreit zwischen der Stadt Dresden und der Festspielhaus Hellerau gGmbH sowie ihrem Gesellschafter Europäische Werkstatt für Kunst und Kultur e. V.. Das Gericht wies die Berufung der Festspielhaus Hellerau gGmbH sowie ihres Trägervereins gegen das Urteil des Landgerichts Dresden zurück.

Damit haben die Richter das Urteil aus erster Instanz vom 22. Dezember 2006 bestätigt. Die Kündigung durch den Freistaat Sachsen, den ehemaligen Eigentümer des Festpielhausgeländes, wurde damit als wirksam angesehen.

Seitens der Landeshauptstadt Dresden wurde positiv aufgenommen, dass die Rechtsverhältnisse nunmehr eindeutig geklärt sind.