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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/06/pm_084.php 29.05.2015 01:19:54 Uhr 02.12.2024 04:27:55 Uhr

Ferienzeit: Auch an Sonnabenden keine schweren Brummer

An allen Sonntagen dürfen auf Deutschlands Straßen keine schweren Lastkraftwagen fahren. So bestimmt es das Gesetz. Als schwer gelten sie ab einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie mit Anhänger.

Vom 1. Juli bis 31. August gilt dieses Fahrverbot nach der Bundes-Ferienreiseverordnung auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen auch für die Sonnabende, 7 bis 20 Uhr.

In Sachsen gehören dazu die A 4 zwischen der Landesgrenze zu Thüringen und dem Dreieck Dresden-Nord sowie die A 13 vom Dreieck Dresden-Nord bis zur Landesgrenze zu Brandenburg.

In bestimmten Fällen werden für dringende, unaufschiebbare Transporte Ausnahmegenehmigen erteilt. Sie sind bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde, Hamburger Straße 19 zu beantragen:
Landeshauptstadt Dresden, Hauptabteilung Mobilität, Abt. Straßenverkehrsbehörde, SG Gewerblicher Personen- und Güterverkehr, Postfach 120020, 01001 Dresden.

Für die Beförderung von frischen Lebensmitteln wie Milch und Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen, frischem oder lebendem Fisch sowie leicht verderblichem Obst und Gemüse sowie damit verbundene Leerfahrten gilt dieses Fahrverbot nicht. Ebenso freigestellt sind beim kombinierten Güterverkehr Schiene - Straße die Fahrten vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger, sowie beim kombinierten Güterverkehr Hafen - Straße die Fahrten zwischen Belade- oder Entladestelle und dem höchstens 150 Kilometer entfernten Hafen.

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