Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/04/pm_049.php 29.05.2015 01:17:01 Uhr 02.12.2024 02:43:44 Uhr |
Stadtteilsozialdienst Blasewitz/Loschwitz des Jugendamtes zieht um
Hilfe und Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien
Vom 24. bis 27. April zieht der Stadtteilsozialdienst des Jugendamtes für Blasewitz/Loschwitz von der Junghansstraße 2 in die Grundstraße 3 im Ortsamt Loschwitz. Die Vertretung in besonders dringenden Fällen übernimmt in dieser Zeit der Stadtteilsozialdienst Prohlis/Leuben, Hertzstraße 23.
Ab 2. Mai sind die Stadtteilsozialdienste des Jugendamtes wieder zu ihrer regulären Sprechzeit dienstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr zu erreichen:
- Altstadt und Plauen: Nöthnitzer Straße 2, Telefon (03 51) 4 88 68 61, (03 51) 4 88 68 81
- Neustadt und Klotzsche (mit Langebrück, Weixdorf, Marsdorf, Schönborn): Hoyerswerdaer Straße 3, Telefon (03 51) 4 88 66 41
- Pieschen: Bürgerstraße 63, Telefon (03 51) 4 88 55 11
- Blasewitz und Loschwitz (mit Schönfelder Hochland): Grundstraße 3, Telefon (03 51) 4 88 12 61
- Leuben und Prohlis: Hertzstraße 23, Telefon (03 51) 4 88 81 51, (03 51) 4 88 82 41
- Cotta (mit Cossebaude, Oberwartha, Mobschatz, Gompitz und Altfranken): Lübecker Straße 121, Telefon (03 51) 4 88 57 42.
Die Stadtteilsozialdienste des Jugendamtes beraten und unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie Eltern:
- in Erziehungsfragen
- bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
- bei Schulschwierigkeiten, Ausbildungs- und Berufsproblemen
- bei der Lösung von Familienkonflikten
- bei Trennungs- und Scheidungsabsichten
- bei sozialen Problemen.
Familienangehörige, Lehrer, Erzieher, Freunde, Bekannte, Nachbarn und andere an der Erziehung Beteiligte können sich ebenfalls beraten lassen. Hilfsangebote des Jugendamtes und anderer Ämter und Behörden, zum Beispiel der Agentur für Arbeit, dem Sozial- und Gesundheitsamt werden vermittelt, ebenso Kontakte zu freien Trägern der Jugendhilfe sowie sozialpädagogische und sozialrechtliche Hilfen. Darüber hinaus erhalten Interessierte Information zu den Regelungen des Kindschaftsrechtes, darunter die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder, die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern oder nach Trennung und Scheidung sowie zum erweiterten Umgangsrecht.
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