Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/03/pm_087.php 29.05.2015 01:16:12 Uhr 04.01.2025 19:26:25 Uhr |
Karfreitag ist Tag der Ruhe
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Osterfest erinnert das Ordnungsamt die Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran, dass für den 6. April (Karfreitag) besondere Schutzvorschriften gelten: Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz nicht erlaubt. Auch für öffentliche Sportveranstaltungen trifft das zu. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro rechnen.