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Karfreitag ist Tag der Ruhe

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Osterfest erinnert das Ordnungsamt die Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran, dass für den 6. April (Karfreitag) besondere Schutzvorschriften gelten: Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieses Tages widersprechen, sind nach dem Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetz nicht erlaubt. Auch für öffentliche Sportveranstaltungen trifft das zu. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro rechnen.