Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/03/pm_083.php 29.05.2015 01:16:08 Uhr 16.08.2024 05:48:55 Uhr

Planfeststellungsbeschluss zur Waldschlößchenbrücke wird nicht zurückgezogen

Der Erste Bürgermeister, Herr Dr. Vogel, hat heute Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrates vom 22. März 2007 eingelegt, in dem es heißt: „Die Landeshauptstadt soll den Antrag auf Planfeststellung für den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke beim Regierungspräsidium zurückziehen.“ In der Begründung zum Widerspruch heißt es: „Mit dem vorgenannten Beschluss wird gegen die Sperrwirkung des Bürgerentscheides „Waldschlößchenbrücke“ vom 27. Februar 2005 verstoßen. Der Bürgerentscheid verpflichtet die Landeshauptstadt Dresden, die Waldschlößchenbrücke zu bauen. Der nunmehr gefasste Stadtratsbeschluss steht der Umsetzung des Bürgerwillens aus dem Bürgerentscheid entgegen. Gemäß § 24 SächsGemO kann ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Jahren nicht geändert werden, auch wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse seitdem maßgeblich geändert haben. Durch diese Bestimmung soll verhindert werden, dass eine Entscheidung des Volkes auf dem Verwaltungswege unterlaufen werden kann. Hält der Stadtrat eine Änderung für sinnvoll, kann er dies nur im Wege eines weiteren Bürgerentscheides bewirken. Dies hat der Stadtrat mit dem genannten Beschluss nicht getan. Aus diesem Grund ist dem Beschluss zur sofortigen Zurückziehung des Antrages auf Planfeststellung für den „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ zu widersprechen, eine erneute Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist erforderlich.“

Der Stadtrat wird sich in der folgenden Sitzung erneut mit dem Beschluss befassen.