Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/03/pm_050.php 29.05.2015 01:15:39 Uhr 04.01.2025 19:11:46 Uhr |
Kulturpalast schließt bis zum Ende der Sommerpause
Kulturpalast schließt bis zum Ende der Sommerpause
Sicherheit der Besucher nicht mehr ausreichend gewährleistet
Der Kulturpalast muss bis Ende August diesen Jahres geschlossen bleiben, die Sicherheit für die Besucher und Mitarbeiter des Konzertsaales ist bei Bränden nicht mehr gewährleistet.
Das im Kulturpalast Probleme mit dem Brandschutz bestehen ist seit längerem bekannt. Deshalb hat der Stadtrat bereits Ende 2005 die „brandschutztechnische, anlagentechnische und raumakustische Instandsetzung des Kulturpalastes" beauftragt. Hierfür sind im Haushalt 25 Millionen Euro vorgesehen. Ziel war es immer den Spielbetrieb bis zur Realisierung dieser Maßnahmen aufrecht zu erhalten. Im Zuge der bauvorbereitenden Planungen haben Brandschutzgutachter, Bauaufsicht und Gutachter ein höheres Gefährdungspotential festgestellt als bisher angenommen. Dies stellt eine völlig neue Situation dar. Trotz intensiver Bemühungen in den vergangenen vier Wochen der Bauaufsicht, Feuerwehr, Hochbauamt und der Konzert- und Kongressgesellschaft (KKG) lässt sich eine Schließung nicht verhindern. „Seit Bekanntwerden der erheblichen Mängel im Brandschutz haben wir nach einer Lösung gesucht, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und parallel dazu die notwendigen Bauarbeiten durchzuführen. Leider sind die Mängel aber so gravierend, dass wir keine andere Möglichkeit als die Schließung sehen", sagt der amtierende Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel.
Was bedeutet Brandschutz konkret?
Jedes Gebäude ist in Abschnitte (Brandabschnitte) eingeteilt, wodurch verhindert werden soll, dass ein Brand sich ungehindert über das gesamte Gebäude ausbreiten kann. An diese "Einteilungen" (Abschottungen) sind natürlich Anforderungen in Bezug auf die Nichtbrennbarkeit gestellt. Sinn und Zweck dieser Brandabschnitte ist, dass dadurch der Brand lokal bleibt und für die Feuerwehr lokalisierbar ist. Damit hat die Feuerwehr die Möglichkeit den Brand gezielt zu bekämpfen. Die Nutzer des Gebäudes sind auch geschützt, weil der Brand zumindest für eine bestimmte Zeit, die für eine Evakuierung ausreichend ist, auf einen Bereich beschränkt bleibt.
In Folge fehlender Abschottungen in Trennwänden und Decken besteht im Kulturpalast die Möglichkeit einer ungehinderten Brandübertragung insbesondere Rauchverschleppung.
Beispiel:
- Elektrokabel, Heizleitungen, Lüftungsleitungen etc. sind durch Trennwände ohne Abschottungen geführt
- in Trennwänden sind offene Durchbrüche, Fugen vorhanden
- in den Zwischendeckenhohlräumen (d.h. zwischen Unterdecke und Rohbaudecke) sind Brandlasten in Form von Kabelinstallationen, Dämmmaterial vorhanden -teilweise in erheblichem Umfang
- die Türen zwischen Treppenräumen und Foyer sowie die Türen innerhalb der Flure verfügen über keinen Anschluss an die Rohbaudecke, d. h. es sind zwar Brandschutztüren vorhanden, aber nur bis zur Unterdecke oberhalb der Unterdecke ist alles offen, so dass sich ein Brand ungehindert ausbreiten kann.
Insofern besteht die Gefahr, dass bei einem Brand in einer Nutzungseinheit des Gebäudes (z. B. Küche od. Keller) angrenzende aber auch entfernter liegende Flure, Vorräume, Foyers und Treppenräume derart verrauchen, dass diese Rettungswege nicht mehr zur Verfügung stehen.
Warum wurden weitere Mängel erst jetzt erkannt?
Dass es Mängel beim Brandschutz gab, ist seit langem bekannt, daher wurde auch die komplette Sanierung beschlossen. Schon in der Vergangenheit gab es wiederkehrende Prüfungen des Brandschutzes durch die Bauaufsicht. Der Kulturpalast wurde 2004 untersucht und schon damals wurden Mängel z. B. durch Wanddurchbrüche festgestellt und deren Beseitigung angeordnet. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Kulturpalastes im Jahr 2005 stellten die Gutachter weitere Mängel im Brandschutz fest. Auf die im Gutachten bezeichneten Mängel wurde umgehend reagiert und sogenannte kompensatorische Maßnahmen festgelegt. So wurde die Doppelnutzung z. B. zwischen Foyer und Saal untersagt und eine weitere Brandwache des Sicherheitsdienstes im Dach eingerichtet.
Mit dem Beschluss, den Kulturpalast im Jahr 2008 und 2009 zu sanieren, begannen auch die intensiven Untersuchungen und Planungen für alle Bereiche des Gebäudes. Im Zuge dieser Untersuchungen, das heißt durch die Öffnung der Bausubstanz, mussten die Fachplaner feststellen, dass einige Bereiche des Gebäudes nicht über die notwendigen Abschottungen verfügen. Weiter wurde schon bei der Erbauung an Stellen brennbares Material verwendet, wo es nicht hätte eingesetzt werden dürfen. Dies führte zu einer vertiefenden Untersuchung durch die Bauaufsicht am 13. Februar 2007 und einem speziellen Brandschutzgutachten, welches am 22. Februar vorlag.
Was ist seit diesem Zeitpunkt passiert?
Die Bauaufsicht informierte nach dem 13. Februar umgehend den amtierenden Oberbürgermeister, den Beigeordneten für Stadtentwicklung und den Beigeordneten für Finanzen und Liegenschaften über eine bestehende Gefahr im Kulturpalast. Daraufhin wurde zum einen die Feuerwehr beauftragt, Veranstaltungen mit einem Löschzug abzusichern, zum anderen wurde das Hochbauamt beauftragt, einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, mit dem Ziel die Mängel zu beseitigen. Der Aufsichtsrat der KKG wurde vor genau 14 Tagen informiert.
Das Hochbauamt, Bauaufsicht und Brandschutzgutachter kommen jetzt gemeinsam zu dem Ergebnis, dass die Mängel nicht parallel zum Spielbetrieb beseitigt werden können. Die Sicherheit der Veranstaltungen könnte während der Bauzeit nicht gewährleistet werden.
Was passiert jetzt im Gebäude?
Nach der Schließung des Kulturpalastes müssen die Mieter in anderen Objekten untergebracht werden. Ein Bauantrag für die notwendigen Bauarbeiten wurde durch das Hochbauamt schon vorsorglich am 9. März 2007 gestellt und wird noch diese Woche genehmigt werden. Die Baukosten belaufen sich nach ersten Schätzungen auf zwei Millionen Euro. Rund die Hälfte der Maßnahmen kann aber für die endgültige Sanierung nachgenutzt werden.
Hier einige Beispiele für die nun anstehenden Arbeiten:
- Verschließen offener Wand- und Deckendurchbrüche
- Foyerschächte abschotten,
- Seitenschächte abschotten,
- Nebenschächte Nordflügel abschotten / Verfüllen mit Einblasdämmung,
- Installationsdeckendurchführungen abschotten / nachrüsten.
- Verschließen offener Gebäudedehnfugen,
- Nachrüstung von fehlenden Raumabtrennungen bei Trennwänden im Unterhangdeckenbereich,
- Einbau neuer Brandschutztüren (45 Stück),
- Verbreiterung der Flucht- /Rettungswegausgänge zur Schlossstraße,
- Rauchschutzvorhang im Erdgeschossfoyer zur Abtrennung der Besuchergarderobe,
- Entfernung von Brandlasten im Dachgeschoss / Obermaschinerie (Erneuerung von Bodenbelägen aufgrund von Brandlastentfernungen
- Nachrüstung lüftungstechnischer Anlagen (10 Stück Kanalrauchmelder, 21 Stück Brandschutzklappen mit Antrieb, 12 Stück Brandschutzklappen ohne Antrieb),
- Melde- und Alarmanlagen zur Überwachung von Rettungswegen (200 Brandmelder, 150 Zwischendeckenmelder, vier Rauchansaugsysteme),
- Nachrüstung der Sicherheitsbeleuchtung (50 Stück zusätzliche Rettungswegleuchten als Einzelbatterieleuchten),
- zusätzliche Maßnahmen an den Aufzügen (z.B. statische Brandfallsteuerung)
Wie geht es bei der Dresdner Philharmonie weiter?
Im Moment laufen seitens der Dresdner Philharmonie Planungen, für die Konzerte, die ursprünglich im Kulturpalast stattfinden sollten, Ausweich-Spielstätten zu organisieren. Zeit, Ort und Programm werden rechtzeitig bekannt gegeben.Die anderen Veranstaltungen der Dresdner Philharmonie bleiben hiervon unberührt: Die Kammerkonzerte auf Schloss Albrechtsberg, die Sonderveranstaltungen in der Frauenkirche und der Kreuzkirche, die Veranstaltungen der Reihe „Philharmoniker anders" im Alten Schlachthof, das Konzert mit dem Jugendsinfonieorchester des Heinrich-Schütz-Konservatoriums am 1. Juli, das Filmmusik-Konzert bei den Filmnächten am Elbufer am 14. Juli, die Veranstaltungen „Musikalisches Picknick" und „Philharmonic Flair" im Garten von Schloss Albrechtsberg sowie die neu hinzugekommenen Jubiläumskonzerte des Philharmonischen Kinderchores am 1. Juli (17.00 Uhr, Dreikönigskirche Dresden) sowie des Philharmonischen Chores am 8. Juli (17.00 Uhr, Kreuzkirche Dresden) finden statt.
Inhaber von Abonnements sowie Besucher, die Karten im Freiverkauf erworben haben, können ihre Tickets im Besucherservice des Kulturpalastes zurückgeben und erhalten entweder den Preis erstattet oder können ihre Karten verrechnen lassen, wenn sie sich für eine Verlängerung ihres Abonnements in der kommenden Spielzeit oder für eines der oben erwähnten stattfindenden Konzerte entscheiden.
Die vorübergehende Schließung des Kulturpalastes hat auf Abonnements der nächsten Saison keine Auswirkung.
Dr. Lutz Vogel und der Intendant der Philharmonie Anselm Rose haben eine gemeinsame Bitte: „Es ist wichtig, dass gerade in einer solchen Situation die Dresdner ihrer Philharmonie treu bleiben.
"Wie geht es mit allen anderen Großveranstaltungen weiter?
Für alle Konzerte und Veranstaltungen im Kulturpalast gilt: Karten bitte dort zurückgeben, wo sie erworben wurden. Die in der Ticketzentrale im Kulturpalast erworbenen Karten werden auch dort wieder zurückgenommen und der Betrag erstattet. Die Öffnungszeiten der Ticketzentrale bleiben unverändert: Montag bis Freitag, jeweils 10 bis 19 Uhr, Samstag von 10 bis 14 Uhr. Telefon 03 51/ 4 86 66 66 oder unter Email: ticket@kkg-dresden.com, www.ticketcentrale.de.
Zurzeit verhandelt die KKG und die Stadt mit der Messe, ob dorthin Veranstaltungen aus dem Kulturpalast verlagert werden können.