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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/03/pm_022.php 29.05.2015 01:15:11 Uhr 18.09.2024 10:37:45 Uhr

Stadt sucht ehrenamtliche Patientenfürsprechende

Bewerbungen bis 30. März möglich

Zur Unterstützung der Belange von Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Einrichtungen sucht die Landes-hauptstadt Dresden Patientenfürsprechende. Diese ehrenamtliche Tätigkeit fordert das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 16. Juni 1994 für die psychiatrischen Krankenhäuser und Abteilungen sowie andere stationäre Einrichtungen in der Fassung vom 19. März 2004.

Patientenfürsprechende prüfen Wünsche und Beschwerden der Patientinnen und Patienten, beraten sie und vermitteln bei Bedarf zwischen den Patienten und Mitarbeitern der Einrichtung. Stellen sie erhebliche Mängel bei der Behandlung und Betreuung fest, denen nicht in angemessener Frist abgeholfen werden kann, informieren sie die Leitung der Einrichtung, den Träger sowie die Besuchskommission. Patientenfürsprechende nehmen mindestens einmal jährlich an einer Fortbildungsveranstaltung teil. Der Sozialpsychiatrische Dienst der Landeshauptstadt Dresden steht ihnen beratend zur Verfügung.

Patientenfürsprechende sollten Psychiatrie erfahrene oder betroffene Bürgerinnen und Bürger der Stadt sein. Sie dürfen nicht in den von ihnen zu betreuenden Einrichtungen tätig sein. Als Aufwandsentschädigung erhalten sie eine monatliche Pauschale von 50 Euro. Weiterbildungskosten werden zusätzlich in Höhe von bis zu 130 Euro jährlich erstattet.

Die Stadt sucht drei Patientenfürsprechende. Ihre Bestellung erfolgt durch den Oberbürgermeister im Einvernehmen mit der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) für maximal fünf Jahre.

Bewerbungen richten Interessierte bitte bis 30. März 2007 an: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Psychiatriekoordination, PF 12 00 20, 01001 Dresden.

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