Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2007/02/pm_046.php 29.05.2015 01:14:06 Uhr 04.01.2025 19:22:41 Uhr |
Bürger nutzen öffentliche Parks als Gartenersatz
Vielen Bürgern ist offensichtlich die Rechtslage nicht bekannt. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch § 94 gilt, dass das Einpflanzen und Aussäen von Gewächsen wesentlicher und wertbildender Bestandteil eines Grundstücks ist. Die illegalen Anpflanzungen gehen in den Besitz des Grundstückseigentümers der öffentlichen Park- und Grünanlagen über. Zudem ist die Pflanzenauswahl gesetzlich geregelt. Die unzulässigen Anpflanzungen entsprechen meist nicht diesen Festlegungen. Vor jeder Grabung in öffentlichen Anlagen ist eine Genehmigung einzuholen, um im Boden befindliche Medien nicht zu beschädigen.
Das Beseitigen dieser Pflanzen ist kosten- und zeitaufwendig. Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft fordert die Bürger auf, die öffentlichen Anlagen nicht umzugestalten und illegale Handlungen zu unterlassen.
Für Hinweise und Wünsche zur Gestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen können Sie sich an das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Telefon (03 51) 4 88 70 90, oder an die örtliche Verwaltungsstelle in Weißig wenden.
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